Pranger


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Gemeinde: Traismauer
Kategorie: Rechtsdenkmäler | Strafrechtsdenkmäler | Pranger und Marktsäulen
Zeitkategorie: 17. Jahrhundert, 1. Hälfte


Chronik:
Ein Pranger ist das Zeichen der Landgerichtsbarkeit, die in Gemeinlebarn von 1278 bsi 1712 ausgeübt wurde. Das Wort Pranger bezeichnet eine Säule aus Stein oder Holz, an der ein Verurteilter mit einem Halseisen festgehalten und dem Spott der Umgebung

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Beschreibung:
Eine gemauerte Säule auf einem niederen Sockel. An der Vorderfront ist eine Steinkugel (Bagstein) und zwei Befestigungsschließen angebracht. Die Säulenseiten sind gekehlt. Auf der flachen Abdeckung steht ein Doppelkreuz (möglicher Hinweis auf die

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