Chronik: Der Grenzstein wurde offenbar bei einer Festlegung der Herrschafts- bzw. Freiheitsgrenzen des lf. Marktes Langenlois und Haindorf gesetzt. Die Buchstaben D V L sind als 'Die von Langenlois' aufzulösen. Da in unmittelbarer Nähe ein weiterer Grenzstein
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steht (Objekt 717), wurden zur Unterscheidung die Zusatzbezeichnungen (A) und (B) verwendet.
Beschreibung: Der Grenzstein (A) steht an einem Nebenfahrweg zur Straße von Zöbing nach See, auf der Anhöhe, unmittelbar gegenüber einem ehemaligen Schuttablageplatz, von der Straße zuückgesetzt, vor einem Weingarten. Auf dem Grenzstein
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ist auf der westlichen, dem Weingarten zugewandten Seite, das Wappen von Langenlois als Relief gut erkennbar. Die Inschrift selbst ist allerdings schwer lesbar; sie ist mit Ergänzungen und Vergleich mit anderen Grenzsteinen als D V L erschließbar; die Jahreszahl 1747 ist gerade noch auszunehmen.
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Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik)
Der Grenzstein (A) steht an einem Nebenfahrweg zur Straße von Zöbing nach See, auf der Anhöhe, unmittelbar gegenüber einem ehemaligen Schuttablageplatz, von der Straße zuückgesetzt, vor einem Weingarten. Auf dem Grenzstein ist auf der westlichen, dem Weingarten zugewandten Seite, das Wappen von Langenlois als Relief gut erkennbar. Die Inschrift selbst ist allerdings schwer lesbar; sie ist mit Ergänzungen und Vergleich mit anderen Grenzsteinen als D V L erschließbar; die Jahreszahl 1747 ist gerade noch auszunehmen.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details
Auf der östlichen Seite des Grenzsteins sind Spuren eines Wappens in Reliefarbeit erhalten; die Jahreszahl ist unvollständig lesbar und könnte als '1747' rekonstruiert werden.
Chronik
Zeitkategorie
18. Jahrhundert, 1. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen
Der Grenzstein wurde offenbar bei einer Festlegung der Herrschafts- bzw. Freiheitsgrenzen des lf. Marktes Langenlois und Haindorf gesetzt. Die Buchstaben D V L sind als 'Die von Langenlois' aufzulösen. Da in unmittelbarer Nähe ein weiterer Grenzstein steht (Objekt 717), wurden zur Unterscheidung die Zusatzbezeichnungen (A) und (B) verwendet.
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