Gemeinde: Eggenburg Kategorie: Religiöse Kleindenkmäler | Bildstöcke | Pfeiler- und Säulenbildstöcke Zeitkategorie: 16. Jahrhundert, 2. Hälfte
Chronik:
Beschreibung: An der Zogelsdorferstrasse gegenüber der Einmündung des Agrarweges nach Kühnring, steht ein Tabernakelpfeiler, der auch Bäckermaterl oder Raaber-Materl genannt wird. Auf einem quadratischen Grundstein erhebt sich ein Schaft mit abgefasten
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Kanten, der mit einer profilierter Deckplatte abschließt. Darauf befindet sich ein Tabernakel, darüber sehen wir eine Deckplatte, die mit einem Kreuz auf einem pyramidenförmigen Sockel bestückt ist. Aus den vertieften Tabernakelfeldern sind verschiedene Reliefs herausgearbeitet: vorne Christus am Kreuz mit Maria und Johannes, links der hl. Georg und rechts der hl. Martin. Hinten am Schaft befindet sich schlecht leserlicher der Text: K(A I ?)L - RENOVURD - 1798, darunter ist das Bäckerzeichen, ein Brezel eingemeiselt.
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Details
Gemeinde / Objektbezeichnung
Gemeindename
Eggenburg
Gemeindekennzahl
31105
Ortsübliche Bezeichnung
Tabernakelpfeiler
Objektkategorie
1531 ( Religiöse Kleindenkmäler | Bildstöcke | Pfeiler- und Säulenbildstöcke)
Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik)
An der Zogelsdorferstrasse gegenüber der Einmündung des Agrarweges nach Kühnring, steht ein Tabernakelpfeiler, der auch Bäckermaterl oder Raaber-Materl genannt wird. Auf einem quadratischen Grundstein erhebt sich ein Schaft mit abgefasten Kanten, der mit einer profilierter Deckplatte abschließt. Darauf befindet sich ein Tabernakel, darüber sehen wir eine Deckplatte, die mit einem Kreuz auf einem pyramidenförmigen Sockel bestückt ist. Aus den vertieften Tabernakelfeldern sind verschiedene Reliefs herausgearbeitet: vorne Christus am Kreuz mit Maria und Johannes, links der hl. Georg und rechts der hl. Martin. Hinten am Schaft befindet sich schlecht leserlicher der Text: K(A I ?)L - RENOVURD - 1798, darunter ist das Bäckerzeichen, ein Brezel eingemeiselt.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details
Am hinteren Tabernakelfeld steht folgender Text: 1701 SAGT GOT DEN HERN LOB UND DANCKH DAS RAB WIEDER KUMEN IN DER CH(R)ISTEN HANDT DEN 29 (MARCI I.J.) 1598 Der Text entspricht einer Verordnung von Kaiser Rudolf II. nach der Wiedereroberung der Festung Raab im Jahre 1598. Zwar passt 1701 nicht dazu, aber der restliche Text ergibt den Hinweis, dass es sich hier ursprünglich um ein sogenanntes „Raaberkreuz“ handelt, welches einer Zweitverwendung zugeführt wurde. Kaiser Rudolf II. gab 1598 eine Verordnung heraus, die befahl, dass alle Wegsäulen wieder errichtet werden sollen mit einem Text zur Erinnerung an die Wiedereroberung von Raab durch Christen am 29. März 1598.
Chronik
Zeitkategorie
16. Jahrhundert, 2. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen
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