Gerichtssteine
Gemeinde: Sankt Georgen bei Salzburg
Zeitkategorie:
Chronik:
Mechthild von Haunsberg gründete 1297 die Pfarrkirche St. Georgen und gab derselben und dessen jeweiligen Kirchenherren und Pfarrern „all ihrigen dort liegenden Leut, Güter und Renten mit allen zugehörenden Gerichten und Handlungen außer Malefiz (Übeltat, Missetat)'. Von der Errichtungsurkunde der Pfarre liegt im Pfarrarchiv St. Georgen ein vom Pfarrer und Grundherrn Johann Perner gemachter Auszug vom 8. Jänner 1816. Darin heißt es wörtlich: ' .... daselbst haben sie ain Kirch in den eren des hlg. Ritters Georg zu ainer Pfarrkirch aufgericht und gestifft.' St. Georgen wurde eine Hofmark und erhielt damit die „Niedere Gerichtsbarkeit“. Jeder Gerichtsherr oder sein Taidinger berief ein- bis viermal jährlich eine ordentliche Gerichtsversammlung - 'ein Taiding' - ein. Im Dreieck wurden drei Haselgerten oder Steine aufgerichtet und mit einer roten Schnur verbunden. Dies war der Gerichtsplatz, wo sich ein Angeklagter „vertagdingen“ oder „vertaidigen“ musste.
Beschreibung:
Zwei der drei „Gerichtssteine“ wurden gegenüber dem Dechantshof beiderseits des Kaiserdenkmales aufgestellt. Beide Steine sind walzenförmig mit einem Durchmesser von 27cm und einer Höhe von 90cm. Oben verjüngen sich die Walzen auf eine ebene Fläche von 10 cm Durchmesser. Der zweite Gerichtsstein war ein Dengelstein ('Dangelstoan'). Der dritte Gerichtsstein ist unauffindbar.
Details
Gemeindename | Sankt Georgen bei Salzburg |
Gemeindekennzahl | 50329 |
Ortsübliche Bezeichnung | Gerichtssteine |
Objektkategorie |
Katastralgemeinde | St.Georgen -- GEM Sankt Georgen bei Salzburg |
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer | 365/2 |
Ortschafts- bzw. Ortsteil | St. Georgen |
Straße und Hausnummer bzw. Flurname | |
Längengrad | 12.879897 |
Breitengrad | 47.993552 |
denkmalgeschützt | nicht geschuetzt |
Höhe (m) | 0.9 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Breite (m) | 0.27 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Tiefe (m) | |
gemessen od. geschätzt | -- |
Zustandsklassifizierung | sehr gut |
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös: empfohlene Maßnahmen |
Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) | Zwei der drei „Gerichtssteine“ wurden gegenüber dem Dechantshof beiderseits des Kaiserdenkmales aufgestellt. Beide Steine sind walzenförmig mit einem Durchmesser von 27cm und einer Höhe von 90cm. Oben verjüngen sich die Walzen auf eine ebene Fläche von 10 cm Durchmesser. Der zweite Gerichtsstein war ein Dengelstein ('Dangelstoan'). Der dritte Gerichtsstein ist unauffindbar. |
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details | Das Bild zeigt einen der beiden „Gerichtssteine“ noch als Grenzstein in der Salzachau („Moaristoan“). |
Zeitkategorie | |
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) | Mechthild von Haunsberg gründete 1297 die Pfarrkirche St. Georgen und gab derselben und dessen jeweiligen Kirchenherren und Pfarrern „all ihrigen dort liegenden Leut, Güter und Renten mit allen zugehörenden Gerichten und Handlungen außer Malefiz (Übeltat, Missetat)'. Von der Errichtungsurkunde der Pfarre liegt im Pfarrarchiv St. Georgen ein vom Pfarrer und Grundherrn Johann Perner gemachter Auszug vom 8. Jänner 1816. Darin heißt es wörtlich: ' .... daselbst haben sie ain Kirch in den eren des hlg. Ritters Georg zu ainer Pfarrkirch aufgericht und gestifft.' St. Georgen wurde eine Hofmark und erhielt damit die „Niedere Gerichtsbarkeit“. Jeder Gerichtsherr oder sein Taidinger berief ein- bis viermal jährlich eine ordentliche Gerichtsversammlung - 'ein Taiding' - ein. Im Dreieck wurden drei Haselgerten oder Steine aufgerichtet und mit einer roten Schnur verbunden. Dies war der Gerichtsplatz, wo sich ein Angeklagter „vertagdingen“ oder „vertaidigen“ musste. |
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher) |