Gerichtssteine

Gemeinde: Sankt Georgen bei Salzburg

Zeitkategorie:

Chronik:

Mechthild von Haunsberg gründete 1297 die Pfarrkirche St. Georgen und gab derselben und dessen jeweiligen Kirchenherren und Pfarrern „all ihrigen dort liegenden Leut, Güter und Renten mit allen zugehörenden Gerichten und Handlungen außer Malefiz (Übeltat, Missetat)'. Von der Errichtungsurkunde der Pfarre liegt im Pfarrarchiv St. Georgen ein vom Pfarrer und Grundherrn Johann Perner gemachter Auszug vom 8. Jänner 1816. Darin heißt es wörtlich: ' .... daselbst haben sie ain Kirch in den eren des hlg. Ritters Georg zu ainer Pfarrkirch aufgericht und gestifft.' St. Georgen wurde eine Hofmark und erhielt damit die „Niedere Gerichtsbarkeit“. Jeder Gerichtsherr oder sein Taidinger berief ein- bis viermal jährlich eine ordentliche Gerichtsversammlung - 'ein Taiding' - ein. Im Dreieck wurden drei Haselgerten oder Steine aufgerichtet und mit einer roten Schnur verbunden. Dies war der Gerichtsplatz, wo sich ein Angeklagter „vertagdingen“ oder „vertaidigen“ musste.

Beschreibung:

Zwei der drei „Gerichtssteine“ wurden gegenüber dem Dechantshof beiderseits des Kaiserdenkmales aufgestellt. Beide Steine sind walzenförmig mit einem Durchmesser von 27cm und einer Höhe von 90cm. Oben verjüngen sich die Walzen auf eine ebene Fläche von 10 cm Durchmesser. Der zweite Gerichtsstein war ein Dengelstein ('Dangelstoan'). Der dritte Gerichtsstein ist unauffindbar.

Details

Gemeindename Sankt Georgen bei Salzburg
Gemeindekennzahl 50329
Ortsübliche Bezeichnung Gerichtssteine
Objektkategorie

Katastralgemeinde St.Georgen -- GEM Sankt Georgen bei Salzburg
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 365/2
Ortschafts- bzw. Ortsteil St. Georgen
Straße und Hausnummer bzw. Flurname
Längengrad 12.879897
Breitengrad 47.993552

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 0.9
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 0.27
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m)
gemessen od. geschätzt --

Zustandsklassifizierung sehr gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Zwei der drei „Gerichtssteine“ wurden gegenüber dem Dechantshof beiderseits des Kaiserdenkmales aufgestellt. Beide Steine sind walzenförmig mit einem Durchmesser von 27cm und einer Höhe von 90cm. Oben verjüngen sich die Walzen auf eine ebene Fläche von 10 cm Durchmesser. Der zweite Gerichtsstein war ein Dengelstein ('Dangelstoan'). Der dritte Gerichtsstein ist unauffindbar.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details Das Bild zeigt einen der beiden „Gerichtssteine“ noch als Grenzstein in der Salzachau („Moaristoan“).

Zeitkategorie
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Mechthild von Haunsberg gründete 1297 die Pfarrkirche St. Georgen und gab derselben und dessen jeweiligen Kirchenherren und Pfarrern „all ihrigen dort liegenden Leut, Güter und Renten mit allen zugehörenden Gerichten und Handlungen außer Malefiz (Übeltat, Missetat)'. Von der Errichtungsurkunde der Pfarre liegt im Pfarrarchiv St. Georgen ein vom Pfarrer und Grundherrn Johann Perner gemachter Auszug vom 8. Jänner 1816. Darin heißt es wörtlich: ' .... daselbst haben sie ain Kirch in den eren des hlg. Ritters Georg zu ainer Pfarrkirch aufgericht und gestifft.' St. Georgen wurde eine Hofmark und erhielt damit die „Niedere Gerichtsbarkeit“. Jeder Gerichtsherr oder sein Taidinger berief ein- bis viermal jährlich eine ordentliche Gerichtsversammlung - 'ein Taiding' - ein. Im Dreieck wurden drei Haselgerten oder Steine aufgerichtet und mit einer roten Schnur verbunden. Dies war der Gerichtsplatz, wo sich ein Angeklagter „vertagdingen“ oder „vertaidigen“ musste.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)



Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Genauer beschrieben im Heimatbuch 'ad georgii ecclesiam' von H. Miller, 1989, Seite 51 ff.

Hannes Miller
Datum der Erfassung 2007-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2007-01-01
letzter Bearbeiter Hannes Miller

Standort

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.