Glockenturm Vorderstockklaus

DachreiterGlockentürmchen

Gemeinde: Weißbach bei Lofer

Zeitkategorie: 20. Jahrhundert, 2. Hälfte

Chronik:

Der Glockenturm wurde bei der Renovierung des Hauses im Jahr 1981 vom mittlerweile verstorbenen Bauern Johann Hohenwarter angefertigt.

Beschreibung:

Der Glockenturm befindet sich am Dach des Vorderstockklausbauernhauses.

Details

Gemeindename Weißbach bei Lofer
Gemeindekennzahl 50627
Ortsübliche Bezeichnung Glockenturm Vorderstockklaus
Objektkategorie 3610 ( Dachreiter | Glockentürmchen | )

Katastralgemeinde Unterweißbach -- GEM Weißbach bei Lofer
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 224/2
Ortschafts- bzw. Ortsteil Hintertal
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Hintertal Nr. 1
Längengrad 12.776082
Breitengrad 47.534028

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 3
gemessen od. geschätzt geschätzt
Breite (m) 1
gemessen od. geschätzt geschätzt
Tiefe (m) 1
gemessen od. geschätzt geschätzt

Zustandsklassifizierung sehr gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Der Glockenturm befindet sich am Dach des Vorderstockklausbauernhauses.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details Der Glockenturm steht auf einer gedrechselten Säule und ist mit einem spitzen Zeltdach gedeckt. Eine Metallspitze bildet den Abschluss des Daches.

Zeitkategorie 20. Jahrhundert, 2. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Der Glockenturm wurde bei der Renovierung des Hauses im Jahr 1981 vom mittlerweile verstorbenen Bauern Johann Hohenwarter angefertigt.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)



Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Gespräch mit Herbert Hohenwarter.

Irmgard Leitinger
Datum der Erfassung 2005-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2005-01-01
letzter Bearbeiter Irmgard Leitinger

Standort

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.