Straßenstein

VerkehrsdenkmälerHinweissteine an Weggabeln

Gemeinde: Sankt Margarethen im Lungau

Zeitkategorie: 20. Jahrhundert, 2. Hälfte

Chronik:

Der Stein wurde anlässlich der Neuerrichtung der Thomatal Landesstraße im Jahre 1983 aufgestellt.

Beschreibung:

An der Thomatal Landesstraße im Bereich der Kreuzung Einfahrt Oberbayrdorf ist ein großer Stein aufgestellt.

Details

Gemeindename Sankt Margarethen im Lungau
Gemeindekennzahl 50508
Ortsübliche Bezeichnung Straßenstein
Objektkategorie 1420 ( Verkehrsdenkmäler | Hinweissteine an Weggabeln | )

Katastralgemeinde St.Margarethen -- GEM Sankt Margarethen im Lungau
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer
Ortschafts- bzw. Ortsteil Oberbayrdorf
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Kreuzung Landesstraße
Längengrad 13.692412
Breitengrad 47.085324

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 1.26
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 1.1
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m) 0.95
gemessen od. geschätzt gemessen

Zustandsklassifizierung sehr gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) An der Thomatal Landesstraße im Bereich der Kreuzung Einfahrt Oberbayrdorf ist ein großer Stein aufgestellt.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details Die Aufschrift auf dem Stein lautet: 'Erbaut / mit Mitteln / des Landes / Salzburg / im Jahre 1981'.

Zeitkategorie 20. Jahrhundert, 2. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Der Stein wurde anlässlich der Neuerrichtung der Thomatal Landesstraße im Jahre 1983 aufgestellt.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)



Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen

Elisabeth Löcker
Datum der Erfassung 2012-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2012-01-01
letzter Bearbeiter Elisabeth Löcker

Standort

Kommentare

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.