Premm-Haus Tafel

Statuen und BilderHausbilder

Gemeinde: Sankt Michael im Lungau

Zeitkategorie: 19. Jahrhundert, 2. Hälfte

Chronik:

Laut den Nachkommen wurde die Tafel beim Hausbau 1865 angebracht. Der Hersteller ist nicht mehr bekannt.

Beschreibung:

An der Nordseite des Premm-Hauses am Gerichtsplatz Nr. 2 hängt die Marmortafel mit der Inschrift: "Erbaut von Andre Premm 1865".

Details

Gemeindename Sankt Michael im Lungau
Gemeindekennzahl 50509
Ortsübliche Bezeichnung Premm-Haus Tafel
Objektkategorie 3101 ( Statuen und Bilder | | Hausbilder)

Katastralgemeinde St.Michael -- GEM Sankt Michael im Lungau
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer .18/2
Ortschafts- bzw. Ortsteil Markt
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Gerichtsplatz 2
Längengrad 13.637253
Breitengrad 47.098557

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 0.5
gemessen od. geschätzt geschätzt
Breite (m) 0.8
gemessen od. geschätzt geschätzt
Tiefe (m)
gemessen od. geschätzt --

Zustandsklassifizierung sehr gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) An der Nordseite des Premm-Hauses am Gerichtsplatz Nr. 2 hängt die Marmortafel mit der Inschrift: "Erbaut von Andre Premm 1865".
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details

Zeitkategorie 19. Jahrhundert, 2. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Laut den Nachkommen wurde die Tafel beim Hausbau 1865 angebracht. Der Hersteller ist nicht mehr bekannt.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)

Tafel
Oktober 2018
Gottfried Tippler

Premm-Haus
Juli 2018
Gottfried Tippler

Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Peter und Herma Wieland

Gottfried Tippler
Datum der Erfassung 2019-02-28
Datum der letzten Bearbeitung 2019-04-18
letzter Bearbeiter Monika Brunner-Gaurek

Standort

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.