Ettgut Giebelkreuz

Religiöse KleindenkmälerKreuze

Gemeinde: Thalgau

Zeitkategorie: 19. Jahrhundert, 2. Hälfte

Chronik:

Das Giebelkreuz wurde beim Neubau des Hauses im Jahre 1890 von den Besitzern Maximilian und Johanna Enzinger angebracht.

Beschreibung:

Das 'Gut auf der Ett' wurde 1890 errichtet. Dabei ist auch das Stuckkreuz zwischen den Lüftungsfenstern, die für die Thalgauegger Bauernhäuser typisch sind, angebracht worden.

Details

Gemeindename Thalgau
Gemeindekennzahl 50337
Ortsübliche Bezeichnung Ettgut Giebelkreuz
Objektkategorie 1560 ( Religiöse Kleindenkmäler | Kreuze | )

Katastralgemeinde Egg -- GEM Thalgau
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 10/1
Ortschafts- bzw. Ortsteil Egg
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Kesselstraße 17
Längengrad 13.243679
Breitengrad 47.824848

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 1
gemessen od. geschätzt geschätzt
Breite (m) 0.4
gemessen od. geschätzt geschätzt
Tiefe (m) 0.01
gemessen od. geschätzt geschätzt

Zustandsklassifizierung sanierungsbedürftig
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Das 'Gut auf der Ett' wurde 1890 errichtet. Dabei ist auch das Stuckkreuz zwischen den Lüftungsfenstern, die für die Thalgauegger Bauernhäuser typisch sind, angebracht worden.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details

Zeitkategorie 19. Jahrhundert, 2. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Das Giebelkreuz wurde beim Neubau des Hauses im Jahre 1890 von den Besitzern Maximilian und Johanna Enzinger angebracht.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)



Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Archiv DDr. Iglhauser.

DDr. Bernhard Iglhauser
Datum der Erfassung 2005-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2005-01-01
letzter Bearbeiter DDr. Bernhard Iglhauser

Standort

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.