Mahnmal bei der Synagoge

Gedenktafeln, -steine an Objekten oder freistehendErinnerungsmale

Gemeinde: Stadt Salzburg

Zeitkategorie: 20. Jahrhundert, 2. Hälfte

Chronik:

Laut Inschrift wurde das Mahnmal 1985 aufgestellt. Das Kulturamt der Stadt Salzburg war mit der Erstellung von Entwürfen für das Mahnmal betraut. Ausgeführt wurde es vom Steinmetz Gerold Vierhauser in der Nonntaler Hauptstraße. Der Namen des Künstlers, dessen Entwurf umgesetzt wurde, ist nicht mehr bekannt. In den gezackten Konturen der Steine wird auf zerbrochenes Glas angespielt. In der so genannten Kristallnacht wurden auf Geheiß der Nationalsozialisten die Fenster von Geschäften jüdischer Mitbürger zerschlagen, Einrichtungen zerstört und die Synagoge devastiert.

Beschreibung:

Das Gebäude der Salzburger Synagoge, Gebethaus der Israelitischen Kultusgemeinde, wurde im Jahre 1901 eingeweiht. Das ebenerdige, von der Straße abgerückte Objekt besitzt einen begrünten, von alten Bäumen bestandenen Vorplatz. In seinem nordwestlichen Bereich befindet sich ein Mahnmal. Dabei handelt es sich um zwei mächtige, sich überkreuzende Steinplatten aus Untersberger Marmor. Die Konturen der Platten sind unregelmäßig gezackt und die Schnittflächen grob belassen worden.

Details

Gemeindename Stadt Salzburg
Gemeindekennzahl 50101
Ortsübliche Bezeichnung Mahnmal bei der Synagoge
Objektkategorie 1610 ( Gedenktafeln, -steine an Objekten oder freistehend | Erinnerungsmale | )

Katastralgemeinde Salzburg -- GEM Stadt Salzburg
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 1392/5
Ortschafts- bzw. Ortsteil Neustadt
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Lasserstraße 8
Längengrad 13.051503
Breitengrad 47.806359

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 2.2
gemessen od. geschätzt geschätzt
Breite (m) 0.8
gemessen od. geschätzt geschätzt
Tiefe (m) 0.8
gemessen od. geschätzt geschätzt

Zustandsklassifizierung gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Das Gebäude der Salzburger Synagoge, Gebethaus der Israelitischen Kultusgemeinde, wurde im Jahre 1901 eingeweiht. Das ebenerdige, von der Straße abgerückte Objekt besitzt einen begrünten, von alten Bäumen bestandenen Vorplatz. In seinem nordwestlichen Bereich befindet sich ein Mahnmal. Dabei handelt es sich um zwei mächtige, sich überkreuzende Steinplatten aus Untersberger Marmor. Die Konturen der Platten sind unregelmäßig gezackt und die Schnittflächen grob belassen worden.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details An der höher stehenden Platte ist oben der David-Stern zu sehen. An den Flächen sind verschiedene Inschriften in Deutsch und Hebräisch angebracht. Gegen die Straße: NIEMALS VERGESSEN / KRISTALLNACHT / 10. NOVEMBER 1938 Gegen Nordwesten: ZUR ERINNERUNG / AN DIE VERFOLGUNG / UND VERTREIBUNG / UNSERER JÜDISCHEN / MITBÜRGER IN DER / ZEIT 1938 – 1945 / SOWIE / DIE SCHÄNDUNG / UND ZERSTÖRUNG / DIESER SYNAGOGE / IN DER KRISTALLNACHT / AM 10.NOVEMBER 1938 / GEWIDMET VON STADT UND LAND SALZBURG / 1985 / 5746 Gegen Südwesten: ZUR ERINNERUNG / 1938 - 1945

Zeitkategorie 20. Jahrhundert, 2. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Laut Inschrift wurde das Mahnmal 1985 aufgestellt. Das Kulturamt der Stadt Salzburg war mit der Erstellung von Entwürfen für das Mahnmal betraut. Ausgeführt wurde es vom Steinmetz Gerold Vierhauser in der Nonntaler Hauptstraße. Der Namen des Künstlers, dessen Entwurf umgesetzt wurde, ist nicht mehr bekannt. In den gezackten Konturen der Steine wird auf zerbrochenes Glas angespielt. In der so genannten Kristallnacht wurden auf Geheiß der Nationalsozialisten die Fenster von Geschäften jüdischer Mitbürger zerschlagen, Einrichtungen zerstört und die Synagoge devastiert.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)



Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen

G. Friedl
Datum der Erfassung 2012-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2012-01-01
letzter Bearbeiter G. Friedl

Standort

Kommentare

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.