Fassade Schusterbauer

Fassadenornamentik gemalt oder stukkiert

Gemeinde: Anthering

Zeitkategorie: 20. Jahrhundert, 1. Hälfte

Chronik:

Kaspar Hauthaler ließ das Haus 1926 von italienischen Maurern errichten.

Beschreibung:

Die Fassade des Schusterbauern ist ein schönes Beispiel für Schlackenputzverzierungen. Bemerkenswert sind auch die Fenstergitter und Zierbögen über Tür- und Fensterstürzen.

Details

Gemeindename Anthering
Gemeindekennzahl 50302
Ortsübliche Bezeichnung Fassade Schusterbauer
Objektkategorie 3200 ( Fassadenornamentik (gemalt oder stukkiert) | | )

Katastralgemeinde Acharting -- GEM Anthering
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer GP. 1410/6
Ortschafts- bzw. Ortsteil Anthering
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Anzfelden 2
Längengrad 13.032498
Breitengrad 47.908189

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 8
gemessen od. geschätzt geschätzt
Breite (m) 15
gemessen od. geschätzt geschätzt
Tiefe (m) 9
gemessen od. geschätzt geschätzt

Zustandsklassifizierung gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Die Fassade des Schusterbauern ist ein schönes Beispiel für Schlackenputzverzierungen. Bemerkenswert sind auch die Fenstergitter und Zierbögen über Tür- und Fensterstürzen.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details Sehr gut zu erkennen sind hier die in den frischen Mörtel eingedrückten Rankenmuster.

Zeitkategorie 20. Jahrhundert, 1. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Kaspar Hauthaler ließ das Haus 1926 von italienischen Maurern errichten.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)



Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Gespräch mit Eigentümer.

Franziska Schörghofer
Datum der Erfassung 2005-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2005-01-01
letzter Bearbeiter Franziska Schörghofer

Standort

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.