'Feldgehölz Hallwang'

Gedenktafeln, -steine an Objekten oder freistehend

Gemeinde: Hallwang

Zeitkategorie: 20. Jahrhundert, 2. Hälfte

Chronik:

Im Bescheid mit der Zahl XII-2337/7-1965 wurde die Baumgruppe am 12.10.1965 zum Naturdenkmal erklärt. Als schutzwürdig wurden 'Eigenart u. charakteristisches Gepräge für das Landschaftsbild' eingestuft. Nach Informationen des Zeitzeugen Helmut Mayerböck wurden unter den Bäumen bei Vorbereitungsarbeiten zum Autobahn-Ausbau Knochen gefunden, die z.B. auf einen ehemaligen Pestfriedhof schließen lassen. Um zu erreichen, dass diese Stelle von Bauarbeiten verschont bleibt, wurde die darüberliegende Baumgruppe unter Schutz gestellt. Der ursprünglichen Vermutung wurde später nicht mehr nachgegangen.

Beschreibung:

Das 'Feldgehölz Hallwang“ ist eine geschützte Baumgruppe, bestehend aus sechs Eschen. Inmitten der Baumgruppe befindet sich eine Metalltafel mit der Aufschrift: 'Naturdenkmal Feldgehölz'.

Details

Gemeindename Hallwang
Gemeindekennzahl 50316
Ortsübliche Bezeichnung 'Feldgehölz Hallwang'
Objektkategorie 1600 ( Gedenktafeln, -steine an Objekten oder freistehend | | )

Katastralgemeinde Hallwang I -- GEM Hallwang
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 3264
Ortschafts- bzw. Ortsteil Berg
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Bergstraße
Längengrad 13.080132
Breitengrad 47.849029

denkmalgeschützt geschuetzt

Höhe (m) 30
gemessen od. geschätzt geschätzt
Breite (m) 6
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m) 6
gemessen od. geschätzt gemessen

Zustandsklassifizierung gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Das 'Feldgehölz Hallwang“ ist eine geschützte Baumgruppe, bestehend aus sechs Eschen. Inmitten der Baumgruppe befindet sich eine Metalltafel mit der Aufschrift: 'Naturdenkmal Feldgehölz'.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details Die Beschreibung des Naturdenkmals mit der Verordnungsnummer 00077 in der Online-Datei der Naturschutzabteilung des Landes Salburg lautet: 'Sechs Eschen 1 Ahorn und einige weitere kleinere Laubgehölze; liegt auf Bodenwelle 500m im Südwesten der Kirche; Autobahnlandschaftsschutzgebiet (ehemaliges); mitgeschützt: umgebender Geländestreifen 10m breit, gemessen vom Stammfuß der am Außenrand des Feldgehölzes stehenden Stämme [...] Schutzzweck: Eigenart u. charakteristisches Gepräge für das Landschaftsbild;'.

Zeitkategorie 20. Jahrhundert, 2. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Im Bescheid mit der Zahl XII-2337/7-1965 wurde die Baumgruppe am 12.10.1965 zum Naturdenkmal erklärt. Als schutzwürdig wurden 'Eigenart u. charakteristisches Gepräge für das Landschaftsbild' eingestuft. Nach Informationen des Zeitzeugen Helmut Mayerböck wurden unter den Bäumen bei Vorbereitungsarbeiten zum Autobahn-Ausbau Knochen gefunden, die z.B. auf einen ehemaligen Pestfriedhof schließen lassen. Um zu erreichen, dass diese Stelle von Bauarbeiten verschont bleibt, wurde die darüberliegende Baumgruppe unter Schutz gestellt. Der ursprünglichen Vermutung wurde später nicht mehr nachgegangen.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)



Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Archiv des Amtes d. Sbg. Landesregierung, VO 00077 (Naturdenkmäler) Gespräch mit Herrn Helmut Mayerböck, der zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung im Hallwanger Naturschutzbund aktiv war

Birgit Weichbold
Datum der Erfassung 2008-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2008-01-01
letzter Bearbeiter Birgit Weichbold

Standort

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.