Gerichtspavillion beim Bezirksgericht Neumarkt

Saletteln, Kegelbahnen, Schießstände

Gemeinde: Neumarkt am Wallersee

Zeitkategorie: 20. Jahrhundert, 2. Hälfte

Chronik:

Das heutige Bezirksgericht wurde mehrfach restauriert. Nach einem Brand wurde die Gerichtsbarkeit von Altentann, Gde. Henndorf a. W., nach Neumarkt verlegt. Das gegenüber der Fronfeste gelegene Bürgerhaus, die Winklersche Behausung, war damals zu verkaufen und wurde 1699 entsprechend adaptiert. Das hochfürstliche Pfleghaus, das heutige Bezirksgericht, wurde im Jahr 1782 beinahe ganz neu hergestellt. Bei diesem großzügigen Umbau dürfte auch der Pavillon im Gerichtsgarten errichtet worden sein. Jedenfalls steht dieser Pavillon bereits seit dem Jahr 1830, da er im 1829/30 angelegten Franziszäischen Kataster der damaligen KG Burgfried Neumarkt eingezeichnet wurde. Er findet sich auch in zwei Bauamtsmappen aus den Jahren 1879 und 1901 wieder.

Beschreibung:

Im Garten des Bezirksgerichtes steht der über achteckigem Grundriss gemauerte, verputzte und gelb gefärbelte Pavillon. Die Mauern springen abwechselnd zurück. Das Kupferdach ist als flaches Zeltdach ausgeführt. Die großen, hochrechteckigen Fensteröffnungen sind mit Holzfensterläden verschlossen.

Details

Gemeindename Neumarkt am Wallersee
Gemeindekennzahl 50324
Ortsübliche Bezeichnung Gerichtspavillion beim Bezirksgericht Neumarkt
Objektkategorie 2300 ( Saletteln, Kegelbahnen, Schießstände | | )

Katastralgemeinde Neumarkt-Markt -- GEM Neumarkt am Wallersee
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer .135
Ortschafts- bzw. Ortsteil Stadtzentrum
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Hauptstraße 16
Längengrad
Breitengrad

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 4.2
gemessen od. geschätzt geschätzt
Breite (m) 4.8
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m) 4.7
gemessen od. geschätzt gemessen

Zustandsklassifizierung gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Im Garten des Bezirksgerichtes steht der über achteckigem Grundriss gemauerte, verputzte und gelb gefärbelte Pavillon. Die Mauern springen abwechselnd zurück. Das Kupferdach ist als flaches Zeltdach ausgeführt. Die großen, hochrechteckigen Fensteröffnungen sind mit Holzfensterläden verschlossen.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details Der Gerichtsgarten des Bezirksgerichtes mit dem darin befindlichen Pavillon ist Bestandteil der ehemaligen Wohnung des Gerichtsvorstehers. Demnach wurde bis zur Auflassung dieser Wohnung auch der darin befindliche Pavillon mitbenützt. Derzeit wird der Pavillon als Lagerraum genützt.

Zeitkategorie 20. Jahrhundert, 2. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Das heutige Bezirksgericht wurde mehrfach restauriert. Nach einem Brand wurde die Gerichtsbarkeit von Altentann, Gde. Henndorf a. W., nach Neumarkt verlegt. Das gegenüber der Fronfeste gelegene Bürgerhaus, die Winklersche Behausung, war damals zu verkaufen und wurde 1699 entsprechend adaptiert. Das hochfürstliche Pfleghaus, das heutige Bezirksgericht, wurde im Jahr 1782 beinahe ganz neu hergestellt. Bei diesem großzügigen Umbau dürfte auch der Pavillon im Gerichtsgarten errichtet worden sein. Jedenfalls steht dieser Pavillon bereits seit dem Jahr 1830, da er im 1829/30 angelegten Franziszäischen Kataster der damaligen KG Burgfried Neumarkt eingezeichnet wurde. Er findet sich auch in zwei Bauamtsmappen aus den Jahren 1879 und 1901 wieder.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)



Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Deinhammer: Haus- und Hofchronik..., S. 16; Hübner, Lorenz: Beschreibung des Erzstiftes und Reichsfürstenthums Salzburg in Hinsicht auf Topographie und Statistik... Sbg 1796; Kornprobst, Jürgen ua: Die Gerichtsgebäude im Land Sbg, in: Mitteilungen der Ges. für Sbg Landeskunde, Bd. 144/2004, S. 405

Martin Mandl
Datum der Erfassung 2007-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2007-01-01
letzter Bearbeiter Martin Mandl

Standort

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.