Meilensteine Wörgl - Christentum wird unter Theodosius I. zur römischen Staatsreligion

Kulturhistorische Natur- und Steindenkmäler

Gemeinde: Wörgl

Zeitkategorie: --

Chronik:

Den Status einer erlaubten Religion („religio licita“) erhielt das Christentum unter Kaiser Galerius in einem Edikt aus dem Jahr 311; damit wurde die Verfolgung von Christen offiziell beendet. Als erster christlicher Kaiser wird oft Konstantin der Große (Alleinherrscher ab 324) bezeichnet. Während seiner Herrschaft wurden nach wie vor Kulte römischer Gottheiten gepflegt, doch sind nun besonders Maßnahmen zur Unterstützung des Christentums bezeugt (z.B. Bau der Lateranbasilika 313/14, Konzil von Nicäa 325).

Eine bedeutende Stellung erhielt das Christentum unter Kaiser Theodosius I. (379-395). Denn er soll das Christentum zur „Staatsreligion“ erhoben haben. Hierbei wird auf ein Dekret aus dem Jahr 380 verwiesen, in dem Theodosius verkünden ließ, „daß ‚alle Völker‘ dem Glauben folgen sollen, den Petrus den Römern übergeben habe und der nun vom Pontifex Damasus und von Bischof Petrus von Alexandrien vertreten werde“ (Zitat Martin).

Das Dekret wird auch als „Orthodoxiedekret“ (griech. „orthos“ = „richtig, recht“; griech. „doxa“ = „Meinung, Glaube“) bezeichnet, da es Glaubensinhalte festlegt. Theodosius war ein Anhänger der Dreifaltigkeitslehre, die Athanasius vertreten hatte, und er unterstützte diese Glaubensrichtung. – Bereits im Jahr 325 hatte sich das Konzil von Nicäa mit der Auseinandersetzung zwischen der Lehre des Arius und der des Athanasius befasst; der Lehre des Athanasius wurde der Vorzug gegeben und gleichsam als Glaubensbekenntnis, das in seiner Substanz bis heute für Katholiken und Orthodoxe gültig ist, festgehalten. – Im Jahr 381 ließ Theodosius das im Orthodoxiedekret verlautbarte Bekenntnis am Ökumenischen Konzil von Konstantinopel von den Vertretern der Kirche bestätigen.

Das Orthodoxiedekret steht am Anfang einer Reihe von Gesetzten des Kaisers, die sich zunächst gegen Häretiker oder Personen, die vom christlichen Glauben abfielen, richteten. Ab 391/92 wurden schließlich Maßnahmen gegen Nicht-Christen getroffen. 391 ließ Theodosius die paganen Kulte, d.h. den Besuch von Tempeln und die Opfer verbieten. 392 untersagte er schließlich jede Art des Götterkults unter Androhung harter Strafen.Spätere Gesetze aus dem 5. Jahrhundert, die das Verbot der Ausübung paganer Kulte wiederholten, machen deutlich, dass die Edikte von Theodosius nicht-christlichen Religionen und Glaubensvorstellungen kein Ende setzen konnten. Der christliche Glaube wurde im 5. und 6. Jahrhundert aber immer mehr „verpflichtend“. So wurde im 5. Jahrhundert Nicht-Christen der Zugang zu bestimmten Berufen untersagt (z.B. die Ausübung von Ämtern, der Militärdienst, die Tätigkeit als Rechtsanwalt oder als Lehrer). Kaiser Justinian (527-565) forderte schließlich alle auf, sich taufen zu lassen und drohte mit Vermögensentzug und anderen Strafen. Die von ihm angeordneten Maßnahmen dürften nun stärker umgesetzt worden sein. In Oberägypten wurde z.B. die Verehrung paganer Gottheiten endgültig verboten; zuvor mussten Zugeständnisse an eine Gruppe von Nubiern gemacht werden.

Beschreibung:

Granitstein

Details

Gemeindename Wörgl
Gemeindekennzahl 70531
Ortsübliche Bezeichnung Meilensteine Wörgl - Christentum wird unter Theodosius I. zur römischen Staatsreligion
Objektkategorie 1200 ( Kulturhistorische Natur- und Steindenkmäler | | )

Katastralgemeinde
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer
Ortschafts- bzw. Ortsteil
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Bahnhofsstraße
Längengrad
Breitengrad

Tirol: denkmalgeschützt --

Höhe (m) 0.4
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 0.6
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m)
gemessen od. geschätzt --

Zustandsklassifizierung --
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Granitstein
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details

Zeitkategorie --
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Den Status einer erlaubten Religion („religio licita“) erhielt das Christentum unter Kaiser Galerius in einem Edikt aus dem Jahr 311; damit wurde die Verfolgung von Christen offiziell beendet. Als erster christlicher Kaiser wird oft Konstantin der Große (Alleinherrscher ab 324) bezeichnet. Während seiner Herrschaft wurden nach wie vor Kulte römischer Gottheiten gepflegt, doch sind nun besonders Maßnahmen zur Unterstützung des Christentums bezeugt (z.B. Bau der Lateranbasilika 313/14, Konzil von Nicäa 325).

Eine bedeutende Stellung erhielt das Christentum unter Kaiser Theodosius I. (379-395). Denn er soll das Christentum zur „Staatsreligion“ erhoben haben. Hierbei wird auf ein Dekret aus dem Jahr 380 verwiesen, in dem Theodosius verkünden ließ, „daß ‚alle Völker‘ dem Glauben folgen sollen, den Petrus den Römern übergeben habe und der nun vom Pontifex Damasus und von Bischof Petrus von Alexandrien vertreten werde“ (Zitat Martin).

Das Dekret wird auch als „Orthodoxiedekret“ (griech. „orthos“ = „richtig, recht“; griech. „doxa“ = „Meinung, Glaube“) bezeichnet, da es Glaubensinhalte festlegt. Theodosius war ein Anhänger der Dreifaltigkeitslehre, die Athanasius vertreten hatte, und er unterstützte diese Glaubensrichtung. – Bereits im Jahr 325 hatte sich das Konzil von Nicäa mit der Auseinandersetzung zwischen der Lehre des Arius und der des Athanasius befasst; der Lehre des Athanasius wurde der Vorzug gegeben und gleichsam als Glaubensbekenntnis, das in seiner Substanz bis heute für Katholiken und Orthodoxe gültig ist, festgehalten. – Im Jahr 381 ließ Theodosius das im Orthodoxiedekret verlautbarte Bekenntnis am Ökumenischen Konzil von Konstantinopel von den Vertretern der Kirche bestätigen.

Das Orthodoxiedekret steht am Anfang einer Reihe von Gesetzten des Kaisers, die sich zunächst gegen Häretiker oder Personen, die vom christlichen Glauben abfielen, richteten. Ab 391/92 wurden schließlich Maßnahmen gegen Nicht-Christen getroffen. 391 ließ Theodosius die paganen Kulte, d.h. den Besuch von Tempeln und die Opfer verbieten. 392 untersagte er schließlich jede Art des Götterkults unter Androhung harter Strafen.Spätere Gesetze aus dem 5. Jahrhundert, die das Verbot der Ausübung paganer Kulte wiederholten, machen deutlich, dass die Edikte von Theodosius nicht-christlichen Religionen und Glaubensvorstellungen kein Ende setzen konnten. Der christliche Glaube wurde im 5. und 6. Jahrhundert aber immer mehr „verpflichtend“. So wurde im 5. Jahrhundert Nicht-Christen der Zugang zu bestimmten Berufen untersagt (z.B. die Ausübung von Ämtern, der Militärdienst, die Tätigkeit als Rechtsanwalt oder als Lehrer). Kaiser Justinian (527-565) forderte schließlich alle auf, sich taufen zu lassen und drohte mit Vermögensentzug und anderen Strafen. Die von ihm angeordneten Maßnahmen dürften nun stärker umgesetzt worden sein. In Oberägypten wurde z.B. die Verehrung paganer Gottheiten endgültig verboten; zuvor mussten Zugeständnisse an eine Gruppe von Nubiern gemacht werden.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)


Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Evangelos Chrysos, s.v. Konstantinopel, ökumen. Konzilien v. 1. K., II. ökumen. Konzil v., in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 5, München – Zürich 1991, Sp. 1393.

Kirsten Groß-Albenhausen, s.v. Theodosius I. (d.Gr.), in: Der Neue Pauly, Bd. 12/1, Stuttgart – Weimar 2002, Sp. 341-345.

Adolf Lippold, s.v. Theodosius, 2. Theodosius I. (d. Gr.), in: Der Kleine Pauly, Bd. 5, München 1975, Sp. 700f.

Jochen Martin, Spätantike und Völkerwanderung, Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 4, R. Oldenbourg Verlag, München 2001 (4. Aufl.) S. 109f. 133.

kuf woergl
Datum der Erfassung 2019-11-29
Datum der letzten Bearbeitung 2020-01-08
letzter Bearbeiter kuf woergl

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