Meilesnteine Wörgl - Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation
Gemeinde: Wörgl
Zeitkategorie: --
Chronik:
Bereits gegen Ende des 18. Jahrhunderts war der Zusammenhalt zwischen „Haupt und Gliedern“ des Reiches brüchig geworden, zumal die römisch-deutschen Kaiser nicht selten anstatt Politik im Sinne des Reiches zu betreiben, habsburgische Interessen verfolgten und solche gegen geltendes Reichsrecht durchzusetzen versuchten.
Auf diese Weise wurde unter Maria Theresia (1717-1780) und Joseph II. (1741-1790) die Reichsverfassung ausgehöhlt, kleinere, dem Kaiser unmittelbar unterstehenden Territorialherren wurden immer misstrauischer und die Handlungsfähigkeit des Reiches deutlich eingeschränkt. Kaiser Franz II. (1768-1835) unterschied sich in seinem politischen Handeln in keiner Weise von seinen Vorgängern und betrieb immer wieder habsburgische Hausmacht- statt Reichspolitik. So opferte er etwa im Frieden von Campo Formio (1797) sowie durch seine Zustimmung zu den Säkularisierungen des Jahres 1803 ihm zum Schutz anvertraute Reichsterritorien den Interessen „Österreichs“.
Die Territorialgewinne in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses (siehe Meilenstein 184) führten zu einem Erstarken partikularer Gewalten im Reich und verstärkten den lange schon erkennbaren Bedeutungsverlust des römisch-deutschen Kaisertums, der von Franz II. durch die Annahme eines erblichen österreichischen Kaisertitels am 11. August 1804 zusätzlich beschleunigt wurde. Dieser Akt zeigte auf recht deutliche Weise, „daß der Kaiser in Wien vor allem seine erbländisch-österreichischen Interessen verfolgte und die Zukunft des Reichs für ihn kaum noch eine Rolle spielte“. (Brigitte Mazohl-Wallnig)
Die Schwächung Österreichs durch den Frieden von Preßburg am 25. Dezember 1805 (siehe Meilenstein 187) einerseits sowie andererseits die Erhebungen Bayerns und Württembergs zu Königreichen oder Badens zum Großherzogtum durch Napoleon (seit 2. Dezember 1804 Kaiser der Franzosen) schufen neue Kräfteverhältnisse im Reich. Sie führten dazu, dass die neuen Mittelstaaten selbständige „Außenpolitik“ ohne Rücksichtnahme auf das Reich betreiben konnten. Dies geschah mit dem Abschluss der Rheinbundakte vom 12. Juli 1806, in der sich 16 süd- und westdeutsche Reichsstände zu einer Konföderation mit Frankreich zusammen schlossen und faktisch aus dem Reichsverband austraten.
Der Einfluss Österreichs bzw. der Reichsgewalt wurde damit noch weiter und gleichsam bis zur Bedeutungslosigkeit zurückgedrängt.
Franz II. gab knapp vier Wochen später, am 6. August 1806, bekannt, „daß Wir das Band, welches Uns bis jetzt an den Staatskörper des Deutschen Reichs gebunden hat, als gelöst ansehen, daß Wir das reichsoberhauptliche Amt und Würde [...] als erloschen und Uns dadurch von allen übernommenen Pflichten gegen das Deutsche Reich losgezählt betrachten und die von wegen desselben bis jetzt getragene Kaiserkrone und geführte kaiserliche Regierung, wie hiermit geschieht, niederlegen“.
Damit war das Reich in seiner Gesamtheit aufgelöst, das „`Sacrum Imperium Romanum´ und seine mehr als tausendjährige europäische Rechtsordnung [...] endgültig zu Grabe getragen worden“. (Brigitte Mazohl-Wallnig)
Beschreibung:
Granitstein
Details
Gemeindename | Wörgl |
Gemeindekennzahl | 70531 |
Ortsübliche Bezeichnung | Meilesnteine Wörgl - Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation |
Objektkategorie | 1200 ( Kulturhistorische Natur- und Steindenkmäler | | ) |
Katastralgemeinde | |
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer | |
Ortschafts- bzw. Ortsteil | |
Straße und Hausnummer bzw. Flurname | Bahnhofsstraße |
Längengrad | |
Breitengrad |
Tirol: denkmalgeschützt | -- |
Höhe (m) | 0.4 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Breite (m) | 0.6 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Tiefe (m) | |
gemessen od. geschätzt | -- |
Zustandsklassifizierung | -- |
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös: empfohlene Maßnahmen |
Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) | Granitstein |
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details |
Zeitkategorie | -- |
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) | Bereits gegen Ende des 18. Jahrhunderts war der Zusammenhalt zwischen „Haupt und Gliedern“ des Reiches brüchig geworden, zumal die römisch-deutschen Kaiser nicht selten anstatt Politik im Sinne des Reiches zu betreiben, habsburgische Interessen verfolgten und solche gegen geltendes Reichsrecht durchzusetzen versuchten. Auf diese Weise wurde unter Maria Theresia (1717-1780) und Joseph II. (1741-1790) die Reichsverfassung ausgehöhlt, kleinere, dem Kaiser unmittelbar unterstehenden Territorialherren wurden immer misstrauischer und die Handlungsfähigkeit des Reiches deutlich eingeschränkt. Kaiser Franz II. (1768-1835) unterschied sich in seinem politischen Handeln in keiner Weise von seinen Vorgängern und betrieb immer wieder habsburgische Hausmacht- statt Reichspolitik. So opferte er etwa im Frieden von Campo Formio (1797) sowie durch seine Zustimmung zu den Säkularisierungen des Jahres 1803 ihm zum Schutz anvertraute Reichsterritorien den Interessen „Österreichs“. Die Territorialgewinne in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses (siehe Meilenstein 184) führten zu einem Erstarken partikularer Gewalten im Reich und verstärkten den lange schon erkennbaren Bedeutungsverlust des römisch-deutschen Kaisertums, der von Franz II. durch die Annahme eines erblichen österreichischen Kaisertitels am 11. August 1804 zusätzlich beschleunigt wurde. Dieser Akt zeigte auf recht deutliche Weise, „daß der Kaiser in Wien vor allem seine erbländisch-österreichischen Interessen verfolgte und die Zukunft des Reichs für ihn kaum noch eine Rolle spielte“. (Brigitte Mazohl-Wallnig) Die Schwächung Österreichs durch den Frieden von Preßburg am 25. Dezember 1805 (siehe Meilenstein 187) einerseits sowie andererseits die Erhebungen Bayerns und Württembergs zu Königreichen oder Badens zum Großherzogtum durch Napoleon (seit 2. Dezember 1804 Kaiser der Franzosen) schufen neue Kräfteverhältnisse im Reich. Sie führten dazu, dass die neuen Mittelstaaten selbständige „Außenpolitik“ ohne Rücksichtnahme auf das Reich betreiben konnten. Dies geschah mit dem Abschluss der Rheinbundakte vom 12. Juli 1806, in der sich 16 süd- und westdeutsche Reichsstände zu einer Konföderation mit Frankreich zusammen schlossen und faktisch aus dem Reichsverband austraten. Der Einfluss Österreichs bzw. der Reichsgewalt wurde damit noch weiter und gleichsam bis zur Bedeutungslosigkeit zurückgedrängt. Franz II. gab knapp vier Wochen später, am 6. August 1806, bekannt, „daß Wir das Band, welches Uns bis jetzt an den Staatskörper des Deutschen Reichs gebunden hat, als gelöst ansehen, daß Wir das reichsoberhauptliche Amt und Würde [...] als erloschen und Uns dadurch von allen übernommenen Pflichten gegen das Deutsche Reich losgezählt betrachten und die von wegen desselben bis jetzt getragene Kaiserkrone und geführte kaiserliche Regierung, wie hiermit geschieht, niederlegen“. Damit war das Reich in seiner Gesamtheit aufgelöst, das „`Sacrum Imperium Romanum´ und seine mehr als tausendjährige europäische Rechtsordnung [...] endgültig zu Grabe getragen worden“. (Brigitte Mazohl-Wallnig) |
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher) |
Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen | Brigitte Mazohl-Wallnig, Zeitenwende 1806. Das Heilige Römische Reich und die Geburt des modernen Europa, Wien/Köln/Weimar 2005. |
Datum der Erfassung | 2019-11-30 |
Datum der letzten Bearbeitung | 2020-01-07 |
letzter Bearbeiter | kuf woergl |