Meilesnteine Wörgl - Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation

Kulturhistorische Natur- und Steindenkmäler

Gemeinde: Wörgl

Zeitkategorie: --

Chronik:

Bereits gegen Ende des 18. Jahrhunderts war der Zusammenhalt zwischen „Haupt und Gliedern“ des Reiches brüchig geworden, zumal die römisch-deutschen Kaiser nicht selten anstatt Politik im Sinne des Reiches zu betreiben, habsburgische Interessen verfolgten und solche gegen geltendes Reichsrecht durchzusetzen versuchten.

Auf diese Weise wurde unter Maria Theresia (1717-1780) und Joseph II. (1741-1790) die Reichsverfassung ausgehöhlt, kleinere, dem Kaiser unmittelbar unterstehenden Territorialherren wurden immer misstrauischer und die Handlungsfähigkeit des Reiches deutlich eingeschränkt. Kaiser Franz II. (1768-1835) unterschied sich in seinem politischen Handeln in keiner Weise von seinen Vorgängern und betrieb immer wieder habsburgische Hausmacht- statt Reichspolitik. So opferte er etwa im Frieden von Campo Formio (1797) sowie durch seine Zustimmung zu den Säkularisierungen des Jahres 1803 ihm zum Schutz anvertraute Reichsterritorien den Interessen „Österreichs“.

Die Territorialgewinne in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses (siehe Meilenstein 184) führten zu einem Erstarken partikularer Gewalten im Reich und verstärkten den lange schon erkennbaren Bedeutungsverlust des römisch-deutschen Kaisertums, der von Franz II. durch die Annahme eines erblichen österreichischen Kaisertitels am 11. August 1804 zusätzlich beschleunigt wurde. Dieser Akt zeigte auf recht deutliche Weise, „daß der Kaiser in Wien vor allem seine erbländisch-österreichischen Interessen verfolgte und die Zukunft des Reichs für ihn kaum noch eine Rolle spielte“. (Brigitte Mazohl-Wallnig)

Die Schwächung Österreichs durch den Frieden von Preßburg am 25. Dezember 1805 (siehe Meilenstein 187) einerseits sowie andererseits die Erhebungen Bayerns und Württembergs zu Königreichen oder Badens zum Großherzogtum durch Napoleon (seit 2. Dezember 1804 Kaiser der Franzosen) schufen neue Kräfteverhältnisse im Reich. Sie führten dazu, dass die neuen Mittelstaaten selbständige „Außenpolitik“ ohne Rücksichtnahme auf das Reich betreiben konnten. Dies geschah mit dem Abschluss der Rheinbundakte vom 12. Juli 1806, in der sich 16 süd- und westdeutsche Reichsstände zu einer Konföderation mit Frankreich zusammen schlossen und faktisch aus dem Reichsverband austraten.

Der Einfluss Österreichs bzw. der Reichsgewalt wurde damit noch weiter und gleichsam bis zur Bedeutungslosigkeit zurückgedrängt.

Franz II. gab knapp vier Wochen später, am 6. August 1806, bekannt, „daß Wir das Band, welches Uns bis jetzt an den Staatskörper des Deutschen Reichs gebunden hat, als gelöst ansehen, daß Wir das reichsoberhauptliche Amt und Würde [...] als erloschen und Uns dadurch von allen übernommenen Pflichten gegen das Deutsche Reich losgezählt betrachten und die von wegen desselben bis jetzt getragene Kaiserkrone und geführte kaiserliche Regierung, wie hiermit geschieht, niederlegen“.

Damit war das Reich in seiner Gesamtheit aufgelöst, das „`Sacrum Imperium Romanum´ und seine mehr als tausendjährige europäische Rechtsordnung [...] endgültig zu Grabe getragen worden“. (Brigitte Mazohl-Wallnig)

Beschreibung:

Granitstein

Details

Gemeindename Wörgl
Gemeindekennzahl 70531
Ortsübliche Bezeichnung Meilesnteine Wörgl - Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation
Objektkategorie 1200 ( Kulturhistorische Natur- und Steindenkmäler | | )

Katastralgemeinde
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer
Ortschafts- bzw. Ortsteil
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Bahnhofsstraße
Längengrad
Breitengrad

Tirol: denkmalgeschützt --

Höhe (m) 0.4
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 0.6
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m)
gemessen od. geschätzt --

Zustandsklassifizierung --
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Granitstein
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details

Zeitkategorie --
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Bereits gegen Ende des 18. Jahrhunderts war der Zusammenhalt zwischen „Haupt und Gliedern“ des Reiches brüchig geworden, zumal die römisch-deutschen Kaiser nicht selten anstatt Politik im Sinne des Reiches zu betreiben, habsburgische Interessen verfolgten und solche gegen geltendes Reichsrecht durchzusetzen versuchten.

Auf diese Weise wurde unter Maria Theresia (1717-1780) und Joseph II. (1741-1790) die Reichsverfassung ausgehöhlt, kleinere, dem Kaiser unmittelbar unterstehenden Territorialherren wurden immer misstrauischer und die Handlungsfähigkeit des Reiches deutlich eingeschränkt. Kaiser Franz II. (1768-1835) unterschied sich in seinem politischen Handeln in keiner Weise von seinen Vorgängern und betrieb immer wieder habsburgische Hausmacht- statt Reichspolitik. So opferte er etwa im Frieden von Campo Formio (1797) sowie durch seine Zustimmung zu den Säkularisierungen des Jahres 1803 ihm zum Schutz anvertraute Reichsterritorien den Interessen „Österreichs“.

Die Territorialgewinne in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses (siehe Meilenstein 184) führten zu einem Erstarken partikularer Gewalten im Reich und verstärkten den lange schon erkennbaren Bedeutungsverlust des römisch-deutschen Kaisertums, der von Franz II. durch die Annahme eines erblichen österreichischen Kaisertitels am 11. August 1804 zusätzlich beschleunigt wurde. Dieser Akt zeigte auf recht deutliche Weise, „daß der Kaiser in Wien vor allem seine erbländisch-österreichischen Interessen verfolgte und die Zukunft des Reichs für ihn kaum noch eine Rolle spielte“. (Brigitte Mazohl-Wallnig)

Die Schwächung Österreichs durch den Frieden von Preßburg am 25. Dezember 1805 (siehe Meilenstein 187) einerseits sowie andererseits die Erhebungen Bayerns und Württembergs zu Königreichen oder Badens zum Großherzogtum durch Napoleon (seit 2. Dezember 1804 Kaiser der Franzosen) schufen neue Kräfteverhältnisse im Reich. Sie führten dazu, dass die neuen Mittelstaaten selbständige „Außenpolitik“ ohne Rücksichtnahme auf das Reich betreiben konnten. Dies geschah mit dem Abschluss der Rheinbundakte vom 12. Juli 1806, in der sich 16 süd- und westdeutsche Reichsstände zu einer Konföderation mit Frankreich zusammen schlossen und faktisch aus dem Reichsverband austraten.

Der Einfluss Österreichs bzw. der Reichsgewalt wurde damit noch weiter und gleichsam bis zur Bedeutungslosigkeit zurückgedrängt.

Franz II. gab knapp vier Wochen später, am 6. August 1806, bekannt, „daß Wir das Band, welches Uns bis jetzt an den Staatskörper des Deutschen Reichs gebunden hat, als gelöst ansehen, daß Wir das reichsoberhauptliche Amt und Würde [...] als erloschen und Uns dadurch von allen übernommenen Pflichten gegen das Deutsche Reich losgezählt betrachten und die von wegen desselben bis jetzt getragene Kaiserkrone und geführte kaiserliche Regierung, wie hiermit geschieht, niederlegen“.

Damit war das Reich in seiner Gesamtheit aufgelöst, das „`Sacrum Imperium Romanum´ und seine mehr als tausendjährige europäische Rechtsordnung [...] endgültig zu Grabe getragen worden“. (Brigitte Mazohl-Wallnig)
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)

Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation

Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Brigitte Mazohl-Wallnig, Zeitenwende 1806. Das Heilige Römische Reich und die Geburt des modernen Europa, Wien/Köln/Weimar 2005.

kuf woergl
Datum der Erfassung 2019-11-30
Datum der letzten Bearbeitung 2020-01-07
letzter Bearbeiter kuf woergl

Standort

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