Meilensteine Wörgl - Genfer Konvention
Gemeinde: Wörgl
Zeitkategorie: --
Chronik:
Am 24. Juni 1859 erlebte der Genfer Bürger Henry Dunant (1828-1910) auf dem Schlachtfeld von Solferino das Leiden und Sterben tausender Soldaten, denen er ungeachtet ihrer nationalen Zugehörigkeit so gut es ging und nur unterstützt von ein paar Frauen und Männern aus den umliegenden Dörfern mehrere Tage und Nächte Hilfe leistete.
Drei Jahre danach erschien seine Schrift „Eine Erinnerung an Solferino“, in der er das erlebte Grauen schilderte und einen Appell an Frauen und Männer aller Länder und Stände richtete, eine Organisation zu schaffen, die sich die Versorgung der Kriegsopfer ohne Ansehen der Nationalität zur Aufgabe machen sollte.
Dunants Appell fiel auf fruchtbaren Boden und bereits 1863 fand auf Einladung eines privaten Komitees in Genf ein Kongress statt, an dem Persönlichkeiten aus 17 Ländern teilnahmen. Sie empfahlen die Gründung nationaler Hilfsgesellschaften und ersuchten die Regierungen, diese umfassend zu unterstützen, ihren Mitgliedern und Einrichtungen einen besonderen Schutz, vor allem in Kriegszeiten, zu gewähren und die verwundeten Soldaten selbst als neutral und damit als unverletzlich zu erklären; als verbindliches Erkennungsmerkmal solcher Organisationen sollte ein gemeinsames Kennzeichen gefunden werden.
Im Jahr darauf trat in Genf auf Einladung des Schweizerischen Bundesrates eine diplomatische Konferenz mit bevollmächtigten Vertretern aus 16 Staaten zusammen. Diese arbeiteten die „Genfer Konvention betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“ aus, die am 22. August 1864 von den Ländern Baden, Belgien, Dänemark, Frankreich, Hessen, Italien, den Niederlanden, Portugal, Preußen, Spanien, der Schweiz und Württemberg unterzeichnet, bis Dezember jenes Jahres auch von Norwegen und Schweden und in den folgenden Jahren von allen wichtigen Mächten ratifiziert wurde.
Diese Übereinkunft erfüllte die Wünsche des Kongresses von 1863, wonach die in Lazaretten und auf dem Schlachtfeld mit der Pflege der Kranken und Verwundeten beschäftigten Personen als neutral geachtet und geschützt werden sollten. Eine Reihe zusätzlicher Bestimmungen und weiterer Vereinbarungen dehnte in späteren Jahren den Schutz für Soldaten auch in Seekriegen, auf Kriegsgefangene und Flüchtlinge aus. Zu nennen sind hier die auf den Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907 beschlossenen Abkommen, die Genfer Konvention von 1949 sowie die Ergänzungsprotokolle von 1977 und 2005. Die Zahl der Signatarmächte ist seit 1864 ebenfalls angewachsen und beläuft sich gegenwärtig auf über 190 Staaten.
Als äußeres Erkennungsmerkmal der unter dem Schutz der Genfer Konvention stehenden Personen und Einrichtungen wurde auf der Konferenz im August 1864 zu Ehren der Schweiz das in den Farben umgestellte eidgenössische Wappen gewählt, das rote Kreuz auf weißem Grund!
Bereits zwei Jahre später konnten im „Deutschen Krieg“ von 1866 erstmals verwundete Soldaten unter den Schutz des „Roten Kreuzes“ gestellt werden; zehn Jahre später verwendete im russisch-türkischen Krieg das Osmanische Reich aus religiösen Gründen nicht das Kreuz, sondern einen roten Halbmond anstelle des in der Genfer Konvention festgelegten Symbols. Vom Kriegsgegner sogleich akzeptiert, wurde es vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz 1878 faktisch, 1929 auch durch die Unterzeichnerstaaten der Genfer Konvention als Schutzzeichen international rechtlich anerkannt, ebenso wie der „Rote Löwe mit roter Sonne“, den der Iran seit 1924 (bis 1980) führte; der „Rote Davidstern“, den Israel seit seiner Gründung als Schutzzeichen verwendet, fand dagegen keine internationale rechtliche Absicherung.
Im Dezember 2005 erlangte mit der Einführung des „Roten Kristalls“ jedoch ein neues, konfessionell unverdächtiges Symbol offizielle Gleichstellung mit den bereits geltenden Schutzzeichen.
Das Werk Henri Dunants hat weltweit Früchte getragen und seine Notwendigkeit erweist sich – leider – immer wieder aufs Neue. 1901 bekam Dunant für seine Verdienste zur „Annäherung zwischen den Völkern, zur Abschaffung und Verminderung der bestehenden Heere, zur Einberufung und Verbreitung von Friedenskongressen“, den ersten Friedensnobelpreis der Geschichte verliehen.
Dunant hatte sich schon in den 1870er Jahren weitgehend aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen und lebte seit 1887 in Heiden in der Schweiz, wo er am 30. Oktober 1910 verstarb.
Beschreibung:
Granitstein
Details
Gemeindename | Wörgl |
Gemeindekennzahl | 70531 |
Ortsübliche Bezeichnung | Meilensteine Wörgl - Genfer Konvention |
Objektkategorie | 1200 ( Kulturhistorische Natur- und Steindenkmäler | | ) |
Katastralgemeinde | |
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer | |
Ortschafts- bzw. Ortsteil | |
Straße und Hausnummer bzw. Flurname | Bahnhofsstraße |
Längengrad | |
Breitengrad |
Tirol: denkmalgeschützt | -- |
Höhe (m) | 0.4 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Breite (m) | 0.6 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Tiefe (m) | |
gemessen od. geschätzt | -- |
Zustandsklassifizierung | -- |
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös: empfohlene Maßnahmen |
Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) | Granitstein |
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details |
Zeitkategorie | -- |
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) | Am 24. Juni 1859 erlebte der Genfer Bürger Henry Dunant (1828-1910) auf dem Schlachtfeld von Solferino das Leiden und Sterben tausender Soldaten, denen er ungeachtet ihrer nationalen Zugehörigkeit so gut es ging und nur unterstützt von ein paar Frauen und Männern aus den umliegenden Dörfern mehrere Tage und Nächte Hilfe leistete. Drei Jahre danach erschien seine Schrift „Eine Erinnerung an Solferino“, in der er das erlebte Grauen schilderte und einen Appell an Frauen und Männer aller Länder und Stände richtete, eine Organisation zu schaffen, die sich die Versorgung der Kriegsopfer ohne Ansehen der Nationalität zur Aufgabe machen sollte. Dunants Appell fiel auf fruchtbaren Boden und bereits 1863 fand auf Einladung eines privaten Komitees in Genf ein Kongress statt, an dem Persönlichkeiten aus 17 Ländern teilnahmen. Sie empfahlen die Gründung nationaler Hilfsgesellschaften und ersuchten die Regierungen, diese umfassend zu unterstützen, ihren Mitgliedern und Einrichtungen einen besonderen Schutz, vor allem in Kriegszeiten, zu gewähren und die verwundeten Soldaten selbst als neutral und damit als unverletzlich zu erklären; als verbindliches Erkennungsmerkmal solcher Organisationen sollte ein gemeinsames Kennzeichen gefunden werden. Im Jahr darauf trat in Genf auf Einladung des Schweizerischen Bundesrates eine diplomatische Konferenz mit bevollmächtigten Vertretern aus 16 Staaten zusammen. Diese arbeiteten die „Genfer Konvention betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“ aus, die am 22. August 1864 von den Ländern Baden, Belgien, Dänemark, Frankreich, Hessen, Italien, den Niederlanden, Portugal, Preußen, Spanien, der Schweiz und Württemberg unterzeichnet, bis Dezember jenes Jahres auch von Norwegen und Schweden und in den folgenden Jahren von allen wichtigen Mächten ratifiziert wurde. Diese Übereinkunft erfüllte die Wünsche des Kongresses von 1863, wonach die in Lazaretten und auf dem Schlachtfeld mit der Pflege der Kranken und Verwundeten beschäftigten Personen als neutral geachtet und geschützt werden sollten. Eine Reihe zusätzlicher Bestimmungen und weiterer Vereinbarungen dehnte in späteren Jahren den Schutz für Soldaten auch in Seekriegen, auf Kriegsgefangene und Flüchtlinge aus. Zu nennen sind hier die auf den Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907 beschlossenen Abkommen, die Genfer Konvention von 1949 sowie die Ergänzungsprotokolle von 1977 und 2005. Die Zahl der Signatarmächte ist seit 1864 ebenfalls angewachsen und beläuft sich gegenwärtig auf über 190 Staaten. Als äußeres Erkennungsmerkmal der unter dem Schutz der Genfer Konvention stehenden Personen und Einrichtungen wurde auf der Konferenz im August 1864 zu Ehren der Schweiz das in den Farben umgestellte eidgenössische Wappen gewählt, das rote Kreuz auf weißem Grund! Bereits zwei Jahre später konnten im „Deutschen Krieg“ von 1866 erstmals verwundete Soldaten unter den Schutz des „Roten Kreuzes“ gestellt werden; zehn Jahre später verwendete im russisch-türkischen Krieg das Osmanische Reich aus religiösen Gründen nicht das Kreuz, sondern einen roten Halbmond anstelle des in der Genfer Konvention festgelegten Symbols. Vom Kriegsgegner sogleich akzeptiert, wurde es vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz 1878 faktisch, 1929 auch durch die Unterzeichnerstaaten der Genfer Konvention als Schutzzeichen international rechtlich anerkannt, ebenso wie der „Rote Löwe mit roter Sonne“, den der Iran seit 1924 (bis 1980) führte; der „Rote Davidstern“, den Israel seit seiner Gründung als Schutzzeichen verwendet, fand dagegen keine internationale rechtliche Absicherung. Im Dezember 2005 erlangte mit der Einführung des „Roten Kristalls“ jedoch ein neues, konfessionell unverdächtiges Symbol offizielle Gleichstellung mit den bereits geltenden Schutzzeichen. Das Werk Henri Dunants hat weltweit Früchte getragen und seine Notwendigkeit erweist sich – leider – immer wieder aufs Neue. 1901 bekam Dunant für seine Verdienste zur „Annäherung zwischen den Völkern, zur Abschaffung und Verminderung der bestehenden Heere, zur Einberufung und Verbreitung von Friedenskongressen“, den ersten Friedensnobelpreis der Geschichte verliehen. Dunant hatte sich schon in den 1870er Jahren weitgehend aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen und lebte seit 1887 in Heiden in der Schweiz, wo er am 30. Oktober 1910 verstarb. |
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher) |