Meilensteine Wörgl - Papst Sixtus IV. legitimiert die spanische Inquisition
Gemeinde: Wörgl
Zeitkategorie: --
Chronik:
Die Inquisition gehört zu einem der düstersten und schaurigsten Kapitel des Mittelalters und der Neuzeit und vor allem der Geschichte der Kirche.
Lange Zeit wurden über ihre Entstehung die verschiedensten Thesen geäußert. Heute wird vertreten, dass die Inquisition als neue Prozessform von Innozenz III. am Ende des 12. Jahrhunderts eingeführt wurde. Sie galt als Neuerung im so genannten „Infamationsverfahren (Verleumdungsverfahren) gegen Kleriker. Im Zuge der juristischen Rationalisierung wurde nun der jetzt ex officio („aus dem Amt“) zu erhebende materielle Beweis eingefordert und der bis dahin übliche „Reinigungseid“ über Eideshelfer in eine zweitrangige Stellung verwiesen.
Der Prozess der amtlichen „inquisitio famae“, also der Untersuchung des Rufes, wurde beibehalten. Der Inquisitionsprozess war also im Ursprung ein Disziplinarverfahren gegen Bischöfe und Äbte und sollte diesen alle Möglichkeiten der Verteidigung offen lassen. Erst später gestattete der Papst die Übergabe der Kleriker an die weltliche Gerichtsbarkeit. 1215 wurde das Verfahren vom IV. Laterankonzil sanktioniert ebenso wie das Verbot der Beteiligung von Klerikern an Gottesurteilen.
Aufgrund seines Aufbaus wurde das Verfahren von den Juristen auch als geeignet für den weltlichen Prozess angesehen und dort allmählich eingesetzt, zunächst in den oberitalienischen Kommunen, dann auch auf der Iberischen Halbinsel und in Frankreich.
Da eine Verurteilung nach dem Verfahrensrecht erst bei vollem Beweis erfolgen konnte, also wenn ein Geständnis abgelegt wurde oder wenigstens zwei übereinstimmende Zeugenaussagen vorlagen, wurde die im römischen Recht verankerte Folter als rechtmäßiges Mittel zum Erzwingen von Geständnissen beim Vorliegen überzeugender Indizien eingeführt. Dies galt zunächst nur bei den so genannten crimina publica („öffentliche Verbrechen“) wie Aufstand und Verrat, dann auch bei Kapitalverbrechen.
Folgenschwer war der Entschluss von Innozenz IV., 1252 die Folter auch zur Überführung der „Ketzerei“ zu genehmigen.
Objekt der Inquisition waren zunächst die Albigenser und Waldenser in Südfrankreich, gegen die am Ende des 12. Jahrhunderts unter Papst Innozenz III. bereits ein eigener Kreuzzug organisiert worden war (verbunden mit entsprechenden politischen Interessen). In der Folge verknüpfen sich Inquisition und Ketzerverfahren immer enger, wobei vor allem Franziskaner und in erster Linie Dominikaner als Inquisitoren eingesetzt wurden. Die Gründe werden in deren guter Kenntnis der kirchlichen Lehre vermutet, nicht zuletzt aber auch darin, dass diese Predigermönche besonders in den Städten und bei den Armen tätig waren, in jenen Bereichen, wo das „ketzerische Gedankengut“ auf fruchtbarsten Boden fiel.
Als besonders grausame Form ist die spanische Inquisition bekannt. Am 1. November 1478 genehmigte Papst Sixtus IV. Ferdinand V. von Aragón und Isabella von Kastilien die Wiederbelebung der Inquisition auf der iberischen Halbinsel unter königlicher Kontrolle. Die spanische Inquisition richtete sich vor allem gegen Juden und Muslime. Beschwerden über das missbräuchliche und ungerechte Vorgehen der Inquisitoren veranlassten Sixtus zu intervenieren. Die Inquisition wurde daraufhin 1483 in Form einer zentralistischen und hierarchisch strukturierten Behörde organisiert, bei der trotz des starken weltlichen Einflusses die Kirche dominierte. In der Folge wurde die spanische Inquisition dennoch in erster Linie zu einem Instrument des Staates.
Für die heutigen Historiker sind Inquisitionsakten wichtige Quellen, da in den langen Verfahren oft ganze Städte detailliert vernommen wurden, woraus sich wertvolle Einblicke in das Alltagsleben der Zeit eröffnen (vgl. Emmanuel Le Roy Ladurie: Montaillou. Ein Dorf vor dem Inquisitor. Berlin 2000, ISBN 3-548-26571-5; Carlo Ginzburg: Der Käse und die Würmer. Die Welt eines Müllers um 1600. 5. Auflage. Berlin 2002, ISBN 3-8031-2444-1).
Beschreibung:
Granitstein
Details
Gemeindename | Wörgl |
Gemeindekennzahl | 70531 |
Ortsübliche Bezeichnung | Meilensteine Wörgl - Papst Sixtus IV. legitimiert die spanische Inquisition |
Objektkategorie | 1200 ( Kulturhistorische Natur- und Steindenkmäler | | ) |
Katastralgemeinde | |
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer | |
Ortschafts- bzw. Ortsteil | |
Straße und Hausnummer bzw. Flurname | Bahnhofsstraße |
Längengrad | |
Breitengrad |
Tirol: denkmalgeschützt | -- |
Höhe (m) | 0.4 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Breite (m) | 0.6 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Tiefe (m) | |
gemessen od. geschätzt | -- |
Zustandsklassifizierung | -- |
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös: empfohlene Maßnahmen |
Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) | Granitstein |
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details |
Zeitkategorie | -- |
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) | Die Inquisition gehört zu einem der düstersten und schaurigsten Kapitel des Mittelalters und der Neuzeit und vor allem der Geschichte der Kirche. Lange Zeit wurden über ihre Entstehung die verschiedensten Thesen geäußert. Heute wird vertreten, dass die Inquisition als neue Prozessform von Innozenz III. am Ende des 12. Jahrhunderts eingeführt wurde. Sie galt als Neuerung im so genannten „Infamationsverfahren (Verleumdungsverfahren) gegen Kleriker. Im Zuge der juristischen Rationalisierung wurde nun der jetzt ex officio („aus dem Amt“) zu erhebende materielle Beweis eingefordert und der bis dahin übliche „Reinigungseid“ über Eideshelfer in eine zweitrangige Stellung verwiesen. Der Prozess der amtlichen „inquisitio famae“, also der Untersuchung des Rufes, wurde beibehalten. Der Inquisitionsprozess war also im Ursprung ein Disziplinarverfahren gegen Bischöfe und Äbte und sollte diesen alle Möglichkeiten der Verteidigung offen lassen. Erst später gestattete der Papst die Übergabe der Kleriker an die weltliche Gerichtsbarkeit. 1215 wurde das Verfahren vom IV. Laterankonzil sanktioniert ebenso wie das Verbot der Beteiligung von Klerikern an Gottesurteilen. Aufgrund seines Aufbaus wurde das Verfahren von den Juristen auch als geeignet für den weltlichen Prozess angesehen und dort allmählich eingesetzt, zunächst in den oberitalienischen Kommunen, dann auch auf der Iberischen Halbinsel und in Frankreich. Da eine Verurteilung nach dem Verfahrensrecht erst bei vollem Beweis erfolgen konnte, also wenn ein Geständnis abgelegt wurde oder wenigstens zwei übereinstimmende Zeugenaussagen vorlagen, wurde die im römischen Recht verankerte Folter als rechtmäßiges Mittel zum Erzwingen von Geständnissen beim Vorliegen überzeugender Indizien eingeführt. Dies galt zunächst nur bei den so genannten crimina publica („öffentliche Verbrechen“) wie Aufstand und Verrat, dann auch bei Kapitalverbrechen. Folgenschwer war der Entschluss von Innozenz IV., 1252 die Folter auch zur Überführung der „Ketzerei“ zu genehmigen. Objekt der Inquisition waren zunächst die Albigenser und Waldenser in Südfrankreich, gegen die am Ende des 12. Jahrhunderts unter Papst Innozenz III. bereits ein eigener Kreuzzug organisiert worden war (verbunden mit entsprechenden politischen Interessen). In der Folge verknüpfen sich Inquisition und Ketzerverfahren immer enger, wobei vor allem Franziskaner und in erster Linie Dominikaner als Inquisitoren eingesetzt wurden. Die Gründe werden in deren guter Kenntnis der kirchlichen Lehre vermutet, nicht zuletzt aber auch darin, dass diese Predigermönche besonders in den Städten und bei den Armen tätig waren, in jenen Bereichen, wo das „ketzerische Gedankengut“ auf fruchtbarsten Boden fiel. Als besonders grausame Form ist die spanische Inquisition bekannt. Am 1. November 1478 genehmigte Papst Sixtus IV. Ferdinand V. von Aragón und Isabella von Kastilien die Wiederbelebung der Inquisition auf der iberischen Halbinsel unter königlicher Kontrolle. Die spanische Inquisition richtete sich vor allem gegen Juden und Muslime. Beschwerden über das missbräuchliche und ungerechte Vorgehen der Inquisitoren veranlassten Sixtus zu intervenieren. Die Inquisition wurde daraufhin 1483 in Form einer zentralistischen und hierarchisch strukturierten Behörde organisiert, bei der trotz des starken weltlichen Einflusses die Kirche dominierte. In der Folge wurde die spanische Inquisition dennoch in erster Linie zu einem Instrument des Staates. Für die heutigen Historiker sind Inquisitionsakten wichtige Quellen, da in den langen Verfahren oft ganze Städte detailliert vernommen wurden, woraus sich wertvolle Einblicke in das Alltagsleben der Zeit eröffnen (vgl. Emmanuel Le Roy Ladurie: Montaillou. Ein Dorf vor dem Inquisitor. Berlin 2000, ISBN 3-548-26571-5; Carlo Ginzburg: Der Käse und die Würmer. Die Welt eines Müllers um 1600. 5. Auflage. Berlin 2002, ISBN 3-8031-2444-1). |
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher) |
Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen | Georg Schwaiger, Sixtus IV., in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 7, Stuttgart 2002, Sp. 1944; Winfried Trusen, Inquisitionsprozeß, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 5, Stuttgart 2002, Sp. 441-442. |
Datum der Erfassung | 2019-11-30 |
Datum der letzten Bearbeitung | 2020-01-07 |
letzter Bearbeiter | kuf woergl |