Meilensteine Wörgl - Veröffentlichung des Codex Justinianus

Kulturhistorische Natur- und Steindenkmäler

Gemeinde: Wörgl

Zeitkategorie: --

Chronik:

In den Jahren zwischen 529-534 wurde das „Corpus iuris civilis“ erstellt; dabei handelt es sich um eine Sammlung von römischen Rechtstexten aus mehreren Jahrhunderten, die unter Kaiser Justinian (527-565) zusammengestellt wurden.

Jeder Kaiser hatte Gesetze erlassen, und es gab viele Rechtstexte, die als Reskripte verfasst wurden; das sind Antwortschreiben, in denen der Kaiser bzw. seine Kanzlei auf Anfragen in Rechtsfragen Auskunft gab. Die Kanzleien griffen ihrerseits auf Schriften von Rechtsgelehrten zurück. So entstanden im Laufe der Zeit eine Vielzahl von Bestimmungen und Rechtstexten, in die Ordnung gebracht werden musste. Diese Aufgabe übertrug Kaiser Justinian im Jahr 528 einer Kommission, die die geltenden Kaisergesetze sammeln und überarbeiten sollte. Ein Jahr später trat die erstellte Gesetzessammlung, der „Codex Iustinianus“, in Kraft. Unter der Leitung von Tribonianus überarbeitete eine Kommission anschließend die Texte römischer Rechtsgelehrter; im Jahr 533 trat auch die Sammlung der „Digesta“ (von lat. „digerere“ = „ordnen, sammeln, zusammenstellen“) oder „Pandectae“ (von griech. „pandektai“ = „systematisch zusammenstellen“) in Kraft. Diese Sammlungen waren nun die verbindliche Grundlage für Rechtsentscheidungen, und Kopien davon wurden im Reich verteilt. Eine Handschrift der Digesten, der „Codex Florentinus“ wird ins 6. Jahrhundert datiert und ist erhalten. Weiters wurden als Ergänzung zu den Digesten die „Iustiniani Institutiones“ verfasst. Dabei handelt es sich um eine Schrift für römisches Privatrecht, das auf Grundlage früherer Texte erstellt wurde. Um eine inhaltliche Übereinstimmung zwischen den einzelnen Gesetzessammlungen zu erzielen, musste nach der Veröffentlichung der Digesten und der Institutiones der „Codex Iustinianus“ überarbeitet werden; die neue Fassung hatte ab Dezember 534 Gültigkeit und umfasste Rechtstexte von der Regierungszeit Kaiser Hadrians (117-132) bis Justinian. Die Gesetze, die nach der Erstellung der genannten Rechtssammlungen erlassen wurden, nannte man „leges novellae“ („Neue Gesetze“). Diese zählen aber nicht zu den Rechtstexten des „Corpus iuris civilis“, das den „Codex Iustinianus“, die „Digesta“ und die „Iustiniani Institiones“ umfasst.

Von Bedeutung sind römische Rechtstexte bis heute, weil auf ihrer Grundlage die Rechtsordnungen vieler moderner Staaten basiert.

Beschreibung:

Granitstein

Details

Gemeindename Wörgl
Gemeindekennzahl 70531
Ortsübliche Bezeichnung Meilensteine Wörgl - Veröffentlichung des Codex Justinianus
Objektkategorie 1200 ( Kulturhistorische Natur- und Steindenkmäler | | )

Katastralgemeinde
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer
Ortschafts- bzw. Ortsteil
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Bahnhofsstraße
Längengrad
Breitengrad

Tirol: denkmalgeschützt --

Höhe (m) 0.4
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 0.6
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m)
gemessen od. geschätzt --

Zustandsklassifizierung --
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Granitstein
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details

Zeitkategorie --
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) In den Jahren zwischen 529-534 wurde das „Corpus iuris civilis“ erstellt; dabei handelt es sich um eine Sammlung von römischen Rechtstexten aus mehreren Jahrhunderten, die unter Kaiser Justinian (527-565) zusammengestellt wurden.

Jeder Kaiser hatte Gesetze erlassen, und es gab viele Rechtstexte, die als Reskripte verfasst wurden; das sind Antwortschreiben, in denen der Kaiser bzw. seine Kanzlei auf Anfragen in Rechtsfragen Auskunft gab. Die Kanzleien griffen ihrerseits auf Schriften von Rechtsgelehrten zurück. So entstanden im Laufe der Zeit eine Vielzahl von Bestimmungen und Rechtstexten, in die Ordnung gebracht werden musste. Diese Aufgabe übertrug Kaiser Justinian im Jahr 528 einer Kommission, die die geltenden Kaisergesetze sammeln und überarbeiten sollte. Ein Jahr später trat die erstellte Gesetzessammlung, der „Codex Iustinianus“, in Kraft. Unter der Leitung von Tribonianus überarbeitete eine Kommission anschließend die Texte römischer Rechtsgelehrter; im Jahr 533 trat auch die Sammlung der „Digesta“ (von lat. „digerere“ = „ordnen, sammeln, zusammenstellen“) oder „Pandectae“ (von griech. „pandektai“ = „systematisch zusammenstellen“) in Kraft. Diese Sammlungen waren nun die verbindliche Grundlage für Rechtsentscheidungen, und Kopien davon wurden im Reich verteilt. Eine Handschrift der Digesten, der „Codex Florentinus“ wird ins 6. Jahrhundert datiert und ist erhalten. Weiters wurden als Ergänzung zu den Digesten die „Iustiniani Institutiones“ verfasst. Dabei handelt es sich um eine Schrift für römisches Privatrecht, das auf Grundlage früherer Texte erstellt wurde. Um eine inhaltliche Übereinstimmung zwischen den einzelnen Gesetzessammlungen zu erzielen, musste nach der Veröffentlichung der Digesten und der Institutiones der „Codex Iustinianus“ überarbeitet werden; die neue Fassung hatte ab Dezember 534 Gültigkeit und umfasste Rechtstexte von der Regierungszeit Kaiser Hadrians (117-132) bis Justinian. Die Gesetze, die nach der Erstellung der genannten Rechtssammlungen erlassen wurden, nannte man „leges novellae“ („Neue Gesetze“). Diese zählen aber nicht zu den Rechtstexten des „Corpus iuris civilis“, das den „Codex Iustinianus“, die „Digesta“ und die „Iustiniani Institiones“ umfasst.

Von Bedeutung sind römische Rechtstexte bis heute, weil auf ihrer Grundlage die Rechtsordnungen vieler moderner Staaten basiert.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)


Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Christian Körner, Das römische Recht, in: Oldenbourg Geschichte Lehrbuch Antike, R. Oldenbourg Verlag, München 2004,
S. 409-415, hier 409ff.

kuf woergl
Datum der Erfassung 2019-11-29
Datum der letzten Bearbeitung 2020-01-07
letzter Bearbeiter kuf woergl

Standort

Kommentare

Sie müssen sich einloggen, um selbst Kommentare abgeben zu können!

Erfassung nicht geprüft