Meilensteine Wörgl - Bürgerrecht für alle Bewohner des römischen Reiches
Gemeinde: Wörgl
Zeitkategorie: --
Chronik:
Das römische Bürgerrecht besaßen zunächst nur freie Bewohner der Stadt Rom, bis es schließlich nach dem sog. Bundesgenossenkrieg (91-89 v. Chr.) auch den Bewohnern von Italien verliehen wurde. Mit diesem Recht waren spezifische Privilegien verbunden. Römische Bürger (sing. lat. „civis romanus“) hatten z.B. Zugang zu wichtigen politischen Ämtern wie dem des Senators; zunächst genoss dieser Personenkreis auch steuerliche Begünstigungen bzw. Freistellungen. Außerdem zählten römische Bürger nicht wie die Bewohner in den Provinzen zu den römischen Untertanen, sondern in gewisser Weise zu der Schicht der Herrschenden.
Das Bürgerrecht wurde aber bereits in der frühen Kaiserzeit auch an einzelne Personen oder sogar an die Bewohner ganzer Gemeinden außerhalb Italiens verliehen und somit auf das ganze Imperium Romanum ausgedehnt. Der Überlieferung nach zu schließen, sollte dadurch die Akzeptanz der römischen Herrschaft in den Provinzen insbesondere bei der Oberschicht gestärkt werden. Für das Jahr 212 ist ein Edikt des römischen Kaisers Marcus Aurelius Severus Antoninus, genannt Caracalla, überliefert, das als „Constitutio Antoniniana“ (lat. „constitutio“ = „Verordnung“) bekannt ist. Mit dieser Verordnung wurde allen freien Bewohnern des Reichs das römische Bürgerrecht verliehen. Ausgenommen von der Regelung war die Gruppe der „dediticii“ (lat. „deditio“ = „Unterwerfung, Kapitulation, Übergabe“); es ist nicht ganz geklärt, um welche Personen es sich dabei konkret handelt. Nach einer Definition aus dem 2. Jahrhundert bezeichnete man mit den „dediticii“ einen Personenkreis, der gegen Rom gekämpft hatte, besiegt worden war und sich dann ergeben hatte.
Noch nicht geklärt ist, warum Caracalla allen das römische Bürgerrecht verlieh. Der römische Geschichtsschreiber Cassius Dio, der dem Kaiser kritisch gegenüberstand, nannte als Motiv eine neue Form der Steuerbeschaffung.
Beschreibung:
Granitstein
Details
Gemeindename | Wörgl |
Gemeindekennzahl | 70531 |
Ortsübliche Bezeichnung | Meilensteine Wörgl - Bürgerrecht für alle Bewohner des römischen Reiches |
Objektkategorie | 1200 ( Kulturhistorische Natur- und Steindenkmäler | | ) |
Katastralgemeinde | |
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer | |
Ortschafts- bzw. Ortsteil | |
Straße und Hausnummer bzw. Flurname | Bahnhofsstraße |
Längengrad | |
Breitengrad |
Tirol: denkmalgeschützt | -- |
Höhe (m) | 0.4 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Breite (m) | 0.6 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Tiefe (m) | |
gemessen od. geschätzt | -- |
Zustandsklassifizierung | -- |
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös: empfohlene Maßnahmen |
Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) | Granitstein |
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details |
Zeitkategorie | -- |
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) | Das römische Bürgerrecht besaßen zunächst nur freie Bewohner der Stadt Rom, bis es schließlich nach dem sog. Bundesgenossenkrieg (91-89 v. Chr.) auch den Bewohnern von Italien verliehen wurde. Mit diesem Recht waren spezifische Privilegien verbunden. Römische Bürger (sing. lat. „civis romanus“) hatten z.B. Zugang zu wichtigen politischen Ämtern wie dem des Senators; zunächst genoss dieser Personenkreis auch steuerliche Begünstigungen bzw. Freistellungen. Außerdem zählten römische Bürger nicht wie die Bewohner in den Provinzen zu den römischen Untertanen, sondern in gewisser Weise zu der Schicht der Herrschenden. Das Bürgerrecht wurde aber bereits in der frühen Kaiserzeit auch an einzelne Personen oder sogar an die Bewohner ganzer Gemeinden außerhalb Italiens verliehen und somit auf das ganze Imperium Romanum ausgedehnt. Der Überlieferung nach zu schließen, sollte dadurch die Akzeptanz der römischen Herrschaft in den Provinzen insbesondere bei der Oberschicht gestärkt werden. Für das Jahr 212 ist ein Edikt des römischen Kaisers Marcus Aurelius Severus Antoninus, genannt Caracalla, überliefert, das als „Constitutio Antoniniana“ (lat. „constitutio“ = „Verordnung“) bekannt ist. Mit dieser Verordnung wurde allen freien Bewohnern des Reichs das römische Bürgerrecht verliehen. Ausgenommen von der Regelung war die Gruppe der „dediticii“ (lat. „deditio“ = „Unterwerfung, Kapitulation, Übergabe“); es ist nicht ganz geklärt, um welche Personen es sich dabei konkret handelt. Nach einer Definition aus dem 2. Jahrhundert bezeichnete man mit den „dediticii“ einen Personenkreis, der gegen Rom gekämpft hatte, besiegt worden war und sich dann ergeben hatte. Noch nicht geklärt ist, warum Caracalla allen das römische Bürgerrecht verlieh. Der römische Geschichtsschreiber Cassius Dio, der dem Kaiser kritisch gegenüberstand, nannte als Motiv eine neue Form der Steuerbeschaffung. |
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher) |
Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen | Karl Christ, Die Römer, Eine Einführung in ihre Geschichte und Zivilisation, Verlag C. H. Beck, München 1994 (3. Aufl.), S. 141. 182f. Werner Dahlheim, Geschichte der Römischen Kaiserzeit, Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 3, R. Oldenbourg Verlag, München 2003 (3. Aufl.), S. 109ff. Marieluise Deißmann – Eckhar Wirbelauer, Die Mittelmeerwelt im Imperium Romanum, in: Oldenbourg Geschichte Lehrbuch Antike, R. Oldenbourg Verlag, München 2004, S. 67-86, hier 71f. http://wikipedia.org/wiki/Constitutio_Antoniniana [13.06.2006] |
Datum der Erfassung | 2019-11-29 |
Datum der letzten Bearbeitung | 2020-01-07 |
letzter Bearbeiter | kuf woergl |