Meilensteine Wörgl - Papst Stephan II. ruft Pippin nach Italien
Gemeinde: Wörgl
Zeitkategorie: --
Chronik:
Nach dem Tod des fränkischen Hausmeiers Karl Martell (vgl. 732 Schlacht bei Tours und Poitiers) wurde die Herrschaft über das Fränkische Reich unter seinen Söhnen aufgeteilt.
Die Hausmeier waren ursprünglich die Vorsteher des Hausgesindes, traten dann aber an die Spitze des fränkischen Adels und erhielten so große Macht, dass sie den Königsthron anstrebten. Die herrschenden Merowinger wurden zu sogenannten „Schattenkönigen“. Nachdem der ältere Sohn Karl Martells, Karlmann, 747 auf die Herrschaft verzichtete, war Pippin (III., genannt der Jüngere) de facto Alleinherrscher im Frankenreich, obwohl de iure immer noch die merowingischen Könige die Herrscher waren.
Was den Hausmeiern fehlte, war eine Legitimierung ihrer Position als eigentliche Herrscher. Deshalb wandte sich Pippin an den Papst in Rom und ließ nachfragen, ob es gut sei, dass die fränkischen Könige ohne königliche Gewalt regierten. Die Antwort von Papst Zacharias darauf lautete, dass es besser sei, derjenige, der die Gewalt inne habe, heiße König und nicht derjenige, der keine Gewalt habe. Kraft seiner Autorität bestimmte er, dass Pippin rechtmäßiger König werden sollte, damit die Ordnung gewahrt werde (Ann. Regni Franc. Ad 749). 751 wurde Pippin folglich zum König gewählt und der letzte Merowingerkönig Childerich III. abgesetzt.
Damit beginnt die Dynastie der sogenannten Karolinger auf dem fränkischen Thron. Durch diese Aktion hatte sich Pippin jedoch zugleich in die Abhängigkeit des Papstes begeben, der als Gegenleistung Pippins Hilfe in seiner Auseinandersetzung mit den Langobarden forderte (vgl. 568 Langobardenreich).
754 bestellte Papst Stefan Pippin als patricius Romanorum und damit zum Schutzherrn der römischen Kirche. Dieser zog daraufhin gemäß seinem Versprechen nach Italien, besiegte den Langobardenkönig Aistulf und verlangte unter anderem die Rückgabe der Städte Rom und Ravenna. Da Aistulf sich nicht an die getroffenen Vereinbarungen hielt, zog Pippin 756 zum zweiten Mal nach Italien, besiegte Aistulf wiederum und zwang ihn zur Übergabe weiterer Gebiete an den Papst. Im Wesentlichen handelte es sich um eine Zone vom Exarchat von Ravenna bis zum Dukat von Rom.
Ausschnitt aus der Gesamtkarte zur Ausweitung des Frankenreiches unter Karl dem Großen
Interessant sind nun gerade diese erzwungenen Gebietsabtritte, da sie als Grundlage des Kirchenstaates angesehen werden. Dies wird als die sogenannte „Pippinsche Schenkung“ bezeichnet, auf die sich die Päpste immer wieder berufen, wenn es um die weltliche Herrschaft des Papstes im Kirchenstaat geht.
Problematisch daran ist aber zum einen, dass Pippin keine Gebiete verschenken konnte, da sie ihm ja nicht gehörten; zudem reichten die Besitzansprüche des Papstes schon auf frühere Jahre zurück, noch ehe es die Verbindung zum neuen Frankenkönig gab.
Außerdem gibt es keinen Beweis dafür, dass die gesamten Gebiete auf Dauer dem Papst übergeben wurden.
Beschreibung:
Granitstein
Details
Gemeindename | Wörgl |
Gemeindekennzahl | 70531 |
Ortsübliche Bezeichnung | Meilensteine Wörgl - Papst Stephan II. ruft Pippin nach Italien |
Objektkategorie | 1200 ( Kulturhistorische Natur- und Steindenkmäler | | ) |
Katastralgemeinde | |
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer | |
Ortschafts- bzw. Ortsteil | |
Straße und Hausnummer bzw. Flurname | Bahnhofsstraße |
Längengrad | |
Breitengrad |
Tirol: denkmalgeschützt | -- |
Höhe (m) | 0.4 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Breite (m) | 0.6 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Tiefe (m) | |
gemessen od. geschätzt | -- |
Zustandsklassifizierung | -- |
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös: empfohlene Maßnahmen |
Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) | Granitstein |
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details |
Zeitkategorie | -- |
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) | Nach dem Tod des fränkischen Hausmeiers Karl Martell (vgl. 732 Schlacht bei Tours und Poitiers) wurde die Herrschaft über das Fränkische Reich unter seinen Söhnen aufgeteilt. Die Hausmeier waren ursprünglich die Vorsteher des Hausgesindes, traten dann aber an die Spitze des fränkischen Adels und erhielten so große Macht, dass sie den Königsthron anstrebten. Die herrschenden Merowinger wurden zu sogenannten „Schattenkönigen“. Nachdem der ältere Sohn Karl Martells, Karlmann, 747 auf die Herrschaft verzichtete, war Pippin (III., genannt der Jüngere) de facto Alleinherrscher im Frankenreich, obwohl de iure immer noch die merowingischen Könige die Herrscher waren. Was den Hausmeiern fehlte, war eine Legitimierung ihrer Position als eigentliche Herrscher. Deshalb wandte sich Pippin an den Papst in Rom und ließ nachfragen, ob es gut sei, dass die fränkischen Könige ohne königliche Gewalt regierten. Die Antwort von Papst Zacharias darauf lautete, dass es besser sei, derjenige, der die Gewalt inne habe, heiße König und nicht derjenige, der keine Gewalt habe. Kraft seiner Autorität bestimmte er, dass Pippin rechtmäßiger König werden sollte, damit die Ordnung gewahrt werde (Ann. Regni Franc. Ad 749). 751 wurde Pippin folglich zum König gewählt und der letzte Merowingerkönig Childerich III. abgesetzt. Damit beginnt die Dynastie der sogenannten Karolinger auf dem fränkischen Thron. Durch diese Aktion hatte sich Pippin jedoch zugleich in die Abhängigkeit des Papstes begeben, der als Gegenleistung Pippins Hilfe in seiner Auseinandersetzung mit den Langobarden forderte (vgl. 568 Langobardenreich). 754 bestellte Papst Stefan Pippin als patricius Romanorum und damit zum Schutzherrn der römischen Kirche. Dieser zog daraufhin gemäß seinem Versprechen nach Italien, besiegte den Langobardenkönig Aistulf und verlangte unter anderem die Rückgabe der Städte Rom und Ravenna. Da Aistulf sich nicht an die getroffenen Vereinbarungen hielt, zog Pippin 756 zum zweiten Mal nach Italien, besiegte Aistulf wiederum und zwang ihn zur Übergabe weiterer Gebiete an den Papst. Im Wesentlichen handelte es sich um eine Zone vom Exarchat von Ravenna bis zum Dukat von Rom. Ausschnitt aus der Gesamtkarte zur Ausweitung des Frankenreiches unter Karl dem Großen Interessant sind nun gerade diese erzwungenen Gebietsabtritte, da sie als Grundlage des Kirchenstaates angesehen werden. Dies wird als die sogenannte „Pippinsche Schenkung“ bezeichnet, auf die sich die Päpste immer wieder berufen, wenn es um die weltliche Herrschaft des Papstes im Kirchenstaat geht. Problematisch daran ist aber zum einen, dass Pippin keine Gebiete verschenken konnte, da sie ihm ja nicht gehörten; zudem reichten die Besitzansprüche des Papstes schon auf frühere Jahre zurück, noch ehe es die Verbindung zum neuen Frankenkönig gab. Außerdem gibt es keinen Beweis dafür, dass die gesamten Gebiete auf Dauer dem Papst übergeben wurden. |
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher) |
Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen | Josef Fleckenstein, Pippin III. der Jüngere, Lexikon des Mittelalters, Bd. 6, Stuttgart 2002, Sp. 2168-2170; Thomas F. X. Noble, Pippinsche Schenkung, Lexikon des Mittelalters, Bd. 6, Stuttgart 2002, Sp. 2171-2172; Josef Fleckenstein, Hausmeier, Lexikon des Mittelalters, Bd. 4, Sp. 1974-1975 |
Datum der Erfassung | 2019-11-30 |
Datum der letzten Bearbeitung | 2020-01-07 |
letzter Bearbeiter | kuf woergl |