Meilensteine Wörgl - Annahme der Pragmatischen Sanktion durch die Tiroler Stände
Gemeinde: Wörgl
Zeitkategorie: --
Chronik:
Da Kaiser Karl VI. keine männlichen Nachkommen hatte, erließ er am 19. April 1713 die „immerwährende Satzung“ der Pragmatischen Sanktion.
Pragmatische Sanktion bedeutet im Prinzip nur ‚wichtiges Dekret eines Herrschers’; es hatte schon früher pragmatische Sanktionen gegeben, da diese jedoch die folgenschwerste und jüngste war, stellte sie alle vorhergehenden in den Schatten und wurde zum historischen Begriff.
Angeregt war sie ursprünglich von den kroatischen Ständen geworden, die 1712 beschlossen hatten, auch eine Prinzessin aus dem Hause Habsburg als Herrscherin anzuerkennen, falls die männliche Linie aussterben sollte.
Mit der Pragmatischen Sanktion wurde jedoch nicht nur wie oft angenommen die weibliche Erbfolge im Haus Habsburg geregelt; sie bestimmte zudem die Unteilbarkeit und Untrennbarkeit der österreichischen Länder von Tirol bis Böhmen und Ungarn: Diese sollten eine staatliche Einheit bilden, indivisibiliter ac inseparabiliter (unteilbar und untrennbar) – die Pragmatische Sanktion war somit eine neue wichtige Etappe auf dem Weg hin zu einem absolutistisch regierten Einheitsstaat.
Um die europäischen Mächte zur Zustimmung zu bringen, hatte Karl VI. eine regelrechte diplomatische Offensive gestartet und bezahlte die Zustimmung durch vielfältige Zugeständnisse. Vehement war der Widerstand in den österreichischen Stammländern: Die Stände von Tirol und Kärnten protestierten empört, da durch das Prinzip der Untrennbarkeit und Unteilbarkeit ihre alten Freiheiten bedroht waren. Karl VI. setzte sich jedoch über den Widerstand hinweg. Er legte 1720 den Ständen der einzelnen Länder die Verfügung zur Annahme vor. Seiner Meinung nach genügte es, wenn in Tirol der ständische Ausschuss der Sanktion zustimme. Der Landeshauptmann und die Innsbrucker Regierung verlangten jedoch eine Beratung auf einem offenen Landtag. Von den eingeladenen 12 Prälaten, 10 Äbtissinnen, ca. 600 Adeligen, 10 Städten und 84 Gerichten fanden sich dann jedoch nur 6 Prälaten, 12 Adelige sowie je 10 Vertreter der Städte und der Gerichte im Dezember 1720 in Innsbruck ein. Der derart reduzierte Landtag nahm trotz ausgesprochener Bedenken die Pragmatische Sanktion an mit der offiziellen Begründung „damit die mildreichste österreichische Beherrschung über dieses getreyiste Erblandt immer bestendig fortgefiehrt werde“.
Als am 20. Oktober 1740 Karl VI. qualvoll an einem giftigen Pilzgericht verstarb, entfaltete die Pragmatische Sanktion ihre reale Konsequenz: Die dreiundzwanzig Jahre alte Maria Theresia trat das Erbe ihres Vaters an.
Beschreibung:
Granitstein
Details
Gemeindename | Wörgl |
Gemeindekennzahl | 70531 |
Ortsübliche Bezeichnung | Meilensteine Wörgl - Annahme der Pragmatischen Sanktion durch die Tiroler Stände |
Objektkategorie | 1200 ( Kulturhistorische Natur- und Steindenkmäler | | ) |
Katastralgemeinde | |
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer | |
Ortschafts- bzw. Ortsteil | |
Straße und Hausnummer bzw. Flurname | Bahnhofsstraße |
Längengrad | |
Breitengrad |
Tirol: denkmalgeschützt | -- |
Höhe (m) | 0.4 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Breite (m) | 0.6 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Tiefe (m) | |
gemessen od. geschätzt | -- |
Zustandsklassifizierung | -- |
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös: empfohlene Maßnahmen |
Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) | Granitstein |
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details |
Zeitkategorie | -- |
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) | Da Kaiser Karl VI. keine männlichen Nachkommen hatte, erließ er am 19. April 1713 die „immerwährende Satzung“ der Pragmatischen Sanktion. Pragmatische Sanktion bedeutet im Prinzip nur ‚wichtiges Dekret eines Herrschers’; es hatte schon früher pragmatische Sanktionen gegeben, da diese jedoch die folgenschwerste und jüngste war, stellte sie alle vorhergehenden in den Schatten und wurde zum historischen Begriff. Angeregt war sie ursprünglich von den kroatischen Ständen geworden, die 1712 beschlossen hatten, auch eine Prinzessin aus dem Hause Habsburg als Herrscherin anzuerkennen, falls die männliche Linie aussterben sollte. Mit der Pragmatischen Sanktion wurde jedoch nicht nur wie oft angenommen die weibliche Erbfolge im Haus Habsburg geregelt; sie bestimmte zudem die Unteilbarkeit und Untrennbarkeit der österreichischen Länder von Tirol bis Böhmen und Ungarn: Diese sollten eine staatliche Einheit bilden, indivisibiliter ac inseparabiliter (unteilbar und untrennbar) – die Pragmatische Sanktion war somit eine neue wichtige Etappe auf dem Weg hin zu einem absolutistisch regierten Einheitsstaat. Um die europäischen Mächte zur Zustimmung zu bringen, hatte Karl VI. eine regelrechte diplomatische Offensive gestartet und bezahlte die Zustimmung durch vielfältige Zugeständnisse. Vehement war der Widerstand in den österreichischen Stammländern: Die Stände von Tirol und Kärnten protestierten empört, da durch das Prinzip der Untrennbarkeit und Unteilbarkeit ihre alten Freiheiten bedroht waren. Karl VI. setzte sich jedoch über den Widerstand hinweg. Er legte 1720 den Ständen der einzelnen Länder die Verfügung zur Annahme vor. Seiner Meinung nach genügte es, wenn in Tirol der ständische Ausschuss der Sanktion zustimme. Der Landeshauptmann und die Innsbrucker Regierung verlangten jedoch eine Beratung auf einem offenen Landtag. Von den eingeladenen 12 Prälaten, 10 Äbtissinnen, ca. 600 Adeligen, 10 Städten und 84 Gerichten fanden sich dann jedoch nur 6 Prälaten, 12 Adelige sowie je 10 Vertreter der Städte und der Gerichte im Dezember 1720 in Innsbruck ein. Der derart reduzierte Landtag nahm trotz ausgesprochener Bedenken die Pragmatische Sanktion an mit der offiziellen Begründung „damit die mildreichste österreichische Beherrschung über dieses getreyiste Erblandt immer bestendig fortgefiehrt werde“. Als am 20. Oktober 1740 Karl VI. qualvoll an einem giftigen Pilzgericht verstarb, entfaltete die Pragmatische Sanktion ihre reale Konsequenz: Die dreiundzwanzig Jahre alte Maria Theresia trat das Erbe ihres Vaters an. |
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher) |
Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen | Josef Riedmann, Geschichte Tirols. Wien, 2. Auflage 1988, S. 144-145. Stephan Vajda, Felix Austria. Eine Geschichte Österreichs, Wien 1980, S. 343-345; 351 |
Datum der Erfassung | 2019-11-30 |
Datum der letzten Bearbeitung | 2020-01-07 |
letzter Bearbeiter | kuf woergl |