Fachgerechtes Sanieren von Kleindenkmälern
Wann immer das Sanieren von Kleindenkmälern ein Thema wird, ist zuerst sicherzustellen, ob das fragliche Kleindenkmal in der Liste der denkmalgeschützten Objekte des Bundesdenkmalamtes steht. Die Liste finden Sie hier. Wenn das Kleindenkmal in der Liste steht, müssen Sie sich vor Beginn der Sanierungstätigkeit mit dem Bundesdenkmalamt in Verbidung setzen.
Wer bei der Sanierung von Klein-und Flurdenkmälern Rat braucht, wendet sich am besten an die NÖ Bauberatung.
Die Bauberatung von Niederösterreich GESTALTE[N] bietet all jenen, die ein Kleindenkmal sanieren möchten optimale Unterstützung in allen Belangen von Material bis Verarbeitung. Bei ausreichend Bildmaterial kann sich der Berater das Objekt auf der Kleindenkmalplattform ansehen und kommt auch zu Ihnen in die Gemeinde und berät Sie direkt Vorort.
Gerade wenn es sich um historisch wertvolle Kleindenkmäler handelt, sollten Sie unbedingt fachliche Beratung bei der Sanierung konsultieren. Unsachgemäße Sanierungen und falsche Materialien können ein Kleindenkmal nicht nur schwer schaden, sie verursachen auch auf Dauer hohe Kosten, da das Problem nicht korrekt behoben wurde und daher immer wieder Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden müssen.
Ein Berater der NÖ Bauberatung und Referent der Workshops zum fachgerechten Sanieren von Kleindenkmälern ist BM Franz Mayer.
Mit der niederösterreichischen Dorf-und Stadterneuerung konnten wir eine Kooperation zur finanziellen Förderung für die Sanierung von Kleindenkmälern vereinbaren. Sowohl für Einzelobjekte als auch für die Kleindenkmäler einer Gemeinde wurde eine empfohlene Vorgehensweise ausgearbeitet, diese finden Sie hier .
Konkrete Fragen zur Förderung bitte direkt an die Landesgeschäftsstelle der Dorferneuerung.