Oberhoffer-Denkmal

Gedenktafeln, -steine an Objekten oder freistehend

Gemeinde: Mistelbach

Zeitkategorie: 20. Jahrhundert, 2. Hälfte

Chronik:

Das Verhältnis des Marktes Mistelbach zu der Herrschaft Wilfersdorf, die im Besitz des Fürsten Liechtenstein war, war kein gutes, da die Mistelbacher Bürger frei sein wollten und sich Anordnungen widersetzten. Im Jahre 1665 herrschte in Mistelbach erbitterte Kampfstimmung, weil die Herrschaft den Gemeindewald seit 1606 als ihren Besitz betrachtete, der Panwein ungenießbar sei und nicht „verleutgebt“ werden konnte und wegen der hohen Steuern und unnötigen Abgaben.

Beschreibung:

Das Steinmonument im Mistelbacher Wald ist ein Erinnerungsdenkmal an den Mistelbacher Waldprozess, den der Marktrichter Paul Oberhoffer gegen Fürst Liechtenstein gewonnen hatte. Die Büste des gestrengen Marktrichters, der seine rechte Hand zum Herzen hält, ruht auf einem gemauerten Sockel, getragen von einem rechteckigen Steinbau mit Inschrifttafeln. Der Gedenkstein ist nach Süden, Richtung Stadt, ausgerichtet, die Inschriften berichten über das historische Ereignis. Die Vorderseite des Sockels trägt den Namen des Marktrichters Paul Oberhoffer 1624 – 1704. Der Steinblock trägt das alte Mistelbacher Stadtwappen mit der Mistel, darunter die Tafel mit der Inschrift: „Zur Erinnerung an die denkwürdige Waldübergabe am 5. April 1679 an die Gemeinde unter dem Marktrichter Paul Oberhoffer.'

Details

Gemeindename Mistelbach
Gemeindekennzahl 31633
Ortsübliche Bezeichnung Oberhoffer-Denkmal
Objektkategorie 1600 ( Gedenktafeln, -steine an Objekten oder freistehend | | )

Katastralgemeinde Mistelbach -- GEM Mistelbach
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 2713/3
Ortschafts- bzw. Ortsteil Mistelbach Nord
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Mistelbacher Wald beim Forsthaus an der Straße nach Klein Hadersdorf
Längengrad 16.565
Breitengrad 48.61828

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 2.7
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 0.85
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m) 0.85
gemessen od. geschätzt gemessen

Zustandsklassifizierung gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Das Steinmonument im Mistelbacher Wald ist ein Erinnerungsdenkmal an den Mistelbacher Waldprozess, den der Marktrichter Paul Oberhoffer gegen Fürst Liechtenstein gewonnen hatte. Die Büste des gestrengen Marktrichters, der seine rechte Hand zum Herzen hält, ruht auf einem gemauerten Sockel, getragen von einem rechteckigen Steinbau mit Inschrifttafeln. Der Gedenkstein ist nach Süden, Richtung Stadt, ausgerichtet, die Inschriften berichten über das historische Ereignis. Die Vorderseite des Sockels trägt den Namen des Marktrichters Paul Oberhoffer 1624 – 1704. Der Steinblock trägt das alte Mistelbacher Stadtwappen mit der Mistel, darunter die Tafel mit der Inschrift: „Zur Erinnerung an die denkwürdige Waldübergabe am 5. April 1679 an die Gemeinde unter dem Marktrichter Paul Oberhoffer.'
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details Der Denkstein wurde erst 1910/11 von Dominik Fill angefertigt und beim Forsthaus aufgestellt. Laut Gedenkbuch 1666 – 1682 für die Gemeinde besonders verdienstvolle Männer, und Rathsbürger: Piechler Paul, Oberholzförster, Stigholzer Johann, Unterholzförster und später Marktrichter. Errichtet 1910 aus Dankbarkeit von der Stadtgemeinde Mistelbach unter dem Bürgermeister Thomas Freund. Renoviert 1953 unter Bürgermeister Franz Bayer, Vizebgm. Referent Josef Kothmayer. Die Ostseite: Die Gemeinde, Johann Josef Schnitzenbaum, k. k. n. ö. Regierungs-Sekretär. Ehre und Ruhm den Manen der Unvergesslichen! Die Westseite: Doktor Georg Wochinitz in Wien als Rechtsanwalt der Gemeinde. O herrlicher Wald unser Kleinod, wachse, blühe und gedeihe zu allen Zeiten. Das walte Gott!

Zeitkategorie 20. Jahrhundert, 2. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Das Verhältnis des Marktes Mistelbach zu der Herrschaft Wilfersdorf, die im Besitz des Fürsten Liechtenstein war, war kein gutes, da die Mistelbacher Bürger frei sein wollten und sich Anordnungen widersetzten. Im Jahre 1665 herrschte in Mistelbach erbitterte Kampfstimmung, weil die Herrschaft den Gemeindewald seit 1606 als ihren Besitz betrachtete, der Panwein ungenießbar sei und nicht „verleutgebt“ werden konnte und wegen der hohen Steuern und unnötigen Abgaben.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher) Im Jahr 1666 begann der denkwürdige Prozess gegen die Wilfersdorfer Herrschaft. Die Mistelbacher überreichten Kaiser Leopold I. ein Memorandum und wurden vom Gefolge Rebellen und landlerische Bauern genannt, an den Bärten gezogen und als Übel angesehen. Der Kaiser versprach schriftlichen Bescheid. 1667 gab es auf dem Marktplatz eine große Rauferei, bei der sogar der Marktrichter einige Ohrfeigen erhielt. 1667 entschied die Regierung zu Gunsten der Herrschaft. Nach anfänglicher Resignation fanden die Mistelbacher alte Urkunden als neue Beweise und ließen den Prozess wieder aufrollen. Es gab wieder Streit wegen Panwein und Steuern, was Inhaftierungen (darunter auch Paul Oberhoffer) zur Folge hatte, aber letztendlich in einem Vergleich endeten. Im August 1677 wurde beschieden, dass Fürst Hartmann von Liechtenstein den Wald den Mistelbacher wieder zurückzustellen hat, was 1679 endgültig wurde. Bei der darauffolgenden Übergabe des Waldes wurde das Markthackl des Marktes Mistelbach in eine Föhre gehauen und in die Baumrinde „Schnitzenbaum“ eingeritzt. Doch das Vorholz war seitens der Herrschaft weiterhin strittig, der Waldprozess begann neuerdings. Am 26. Jänner 1682 wurde endgültig ein Vergleich geschlossen.




Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Franz Thiel, Mistelbach in Vergangenheit und Gegenwart S 489 – 491 mit Quellen: Herrschaftsakte Wilfersdorf im Fürst Liechtensteinischen Hausarchiv, Geschichte der Stadt Mistelbach, Karl Fitzka Mistelbacher Gemeindezeitung 6/2011 Stadt-Museumsarchiv

Christa Jakob
Datum der Erfassung 2012-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2012-01-01
letzter Bearbeiter Christa Jakob

Standort

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.