Pranger Blumau
RechtsdenkmälerStrafrechtsdenkmälerPranger und Marktsäulen
Gemeinde: Ludweis-Aigen
Zeitkategorie:
Chronik:
Der Pranger ist das Symbol der niederen Gerichtsbarkeit, die praktisch immer mit dem Marktrecht verliehen wurde. Der Zeitpunkt der Verleihung des Marktrechtes und daher der Errichtung des Prangers ist nicht bekannt.
Beschreibung:
Auf einem mit Leistensteinen (aus dem Straßenbau) errichteten quadratischen Sockel steht die 4 Meter hohe, sechskantige Steinsäule. Das kegelförmige Dach ist mit Mauerziegeln gedeckt und hat eine Kugel als Abschluss. An der Ostseite befindet sich eine Metallvorrichtung für das Arretieren der Verurteilten. An der Westseite ist eine Prangerkugel ('Bagstein') an einer kurzen Kette befestigt.
Details
Gemeindename | Ludweis-Aigen |
Gemeindekennzahl | 32212 |
Ortsübliche Bezeichnung | Pranger Blumau |
Objektkategorie | 1331 ( Rechtsdenkmäler | Strafrechtsdenkmäler | Pranger und Marktsäulen) |
Katastralgemeinde | Blumau an der Wild -- GEM Ludweis-Aigen |
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer | 1504/9 |
Ortschafts- bzw. Ortsteil | Blumau an der Wild |
Straße und Hausnummer bzw. Flurname | Am Dorfanger |
Längengrad | 15.452333 |
Breitengrad | 48.759333 |
denkmalgeschützt | geschuetzt |
Höhe (m) | 4 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Breite (m) | 0.8 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Tiefe (m) | 0.8 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Zustandsklassifizierung | sehr gut |
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös: empfohlene Maßnahmen |
Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) | Auf einem mit Leistensteinen (aus dem Straßenbau) errichteten quadratischen Sockel steht die 4 Meter hohe, sechskantige Steinsäule. Das kegelförmige Dach ist mit Mauerziegeln gedeckt und hat eine Kugel als Abschluss. An der Ostseite befindet sich eine Metallvorrichtung für das Arretieren der Verurteilten. An der Westseite ist eine Prangerkugel ('Bagstein') an einer kurzen Kette befestigt. |
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details | k.a. |
Zeitkategorie | |
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) | Der Pranger ist das Symbol der niederen Gerichtsbarkeit, die praktisch immer mit dem Marktrecht verliehen wurde. Der Zeitpunkt der Verleihung des Marktrechtes und daher der Errichtung des Prangers ist nicht bekannt. |
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher) | Der Pranger von Blumau war später auch im Gemeindesiegel der Gemeinde Blumau enthalten. |