Pranger Blumau

RechtsdenkmälerStrafrechtsdenkmälerPranger und Marktsäulen

Gemeinde: Ludweis-Aigen

Zeitkategorie:

Chronik:

Der Pranger ist das Symbol der niederen Gerichtsbarkeit, die praktisch immer mit dem Marktrecht verliehen wurde. Der Zeitpunkt der Verleihung des Marktrechtes und daher der Errichtung des Prangers ist nicht bekannt.

Beschreibung:

Auf einem mit Leistensteinen (aus dem Straßenbau) errichteten quadratischen Sockel steht die 4 Meter hohe, sechskantige Steinsäule. Das kegelförmige Dach ist mit Mauerziegeln gedeckt und hat eine Kugel als Abschluss. An der Ostseite befindet sich eine Metallvorrichtung für das Arretieren der Verurteilten. An der Westseite ist eine Prangerkugel ('Bagstein') an einer kurzen Kette befestigt.

Details

Gemeindename Ludweis-Aigen
Gemeindekennzahl 32212
Ortsübliche Bezeichnung Pranger Blumau
Objektkategorie 1331 ( Rechtsdenkmäler | Strafrechtsdenkmäler | Pranger und Marktsäulen)

Katastralgemeinde Blumau an der Wild -- GEM Ludweis-Aigen
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 1504/9
Ortschafts- bzw. Ortsteil Blumau an der Wild
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Am Dorfanger
Längengrad 15.452333
Breitengrad 48.759333

denkmalgeschützt geschuetzt

Höhe (m) 4
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 0.8
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m) 0.8
gemessen od. geschätzt gemessen

Zustandsklassifizierung sehr gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Auf einem mit Leistensteinen (aus dem Straßenbau) errichteten quadratischen Sockel steht die 4 Meter hohe, sechskantige Steinsäule. Das kegelförmige Dach ist mit Mauerziegeln gedeckt und hat eine Kugel als Abschluss. An der Ostseite befindet sich eine Metallvorrichtung für das Arretieren der Verurteilten. An der Westseite ist eine Prangerkugel ('Bagstein') an einer kurzen Kette befestigt.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details k.a.

Zeitkategorie
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Der Pranger ist das Symbol der niederen Gerichtsbarkeit, die praktisch immer mit dem Marktrecht verliehen wurde. Der Zeitpunkt der Verleihung des Marktrechtes und daher der Errichtung des Prangers ist nicht bekannt.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher) Der Pranger von Blumau war später auch im Gemeindesiegel der Gemeinde Blumau enthalten.





Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen k.a.

Friedrich Kadernoschka
Datum der Erfassung 2012-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2012-01-01
letzter Bearbeiter Friedrich Kadernoschka

Standort

Kommentare

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.