Stein im Kohlbachtal

RechtsdenkmälerHistorische GrenzsteineHerrschaftsgrenzsteine

Gemeinde: Straß im Straßertale

Zeitkategorie: 16. Jahrhundert

Chronik:

Der Stein verschwand bereits völlig unter der Grasnarbe und war nur wenigen Personen bekannt. Im Oktober 1990 gab Bürgermeister H. Schuh die Erlaubnis zur Hebung des Steines. Wegen der Größe und des Gewichtes wurde dann aber von einer Verlagerung abgesehen und der Stein wurde am Standort belassen. Paula Pasching, die gegenüber wohnt, erzählte 1989, dass ihr Vater (geb. 1894) den Stein in jungen Jahren - in den zwanziger Jahren vermutlich - am Faschingsdienstag mit einigen Burschen aus dem Ort etwas weiter westlich von der Straße weg verschoben hatte, da dieser die Karren bei der Fahrt behinderte. In den folgenden Jahren wurde der Kohlbach reguliert, der Kanal gebaut und der Weg neu angelegt. Im Banntaiding- und Rechtsbuch der Herrschaft Falkenberg aus dem Jahre 1566 wird in der Grenzbeschreibung ein Stein erwähnt, der am Lausereck gelegen ist und die Grenze markiert hat. Weiters heißt es 'er ist verrunnen', womit eine Verlagerung durch den Kohlbach gemeint sein könnte.

Beschreibung:

Brauner, naturbelassener Stein aus Sandsteinkonglomerat mit Fragmenten einer bisher nicht entzifferbaren eingemeißelten Inschrift und der Zahl 1746. Mit einer Höhe von ungefähr 1,5 m und einer Breite von 1,8 m beträgt der Umfang des Steines 4,8 m.

Details

Gemeindename Straß im Straßertale
Gemeindekennzahl 31346
Ortsübliche Bezeichnung Stein im Kohlbachtal
Objektkategorie 1322 ( Rechtsdenkmäler | Historische Grenzsteine | Herrschaftsgrenzsteine)

Katastralgemeinde Straß -- GEM Straß im Straßertale
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 3538
Ortschafts- bzw. Ortsteil Straß / Merschein
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Ca. 10 m von B35 rechts am Kohlbachweg
Längengrad 15.73135
Breitengrad 48.49293

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 1.5
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 1.8
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m) 1.5
gemessen od. geschätzt gemessen

Zustandsklassifizierung sehr gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Brauner, naturbelassener Stein aus Sandsteinkonglomerat mit Fragmenten einer bisher nicht entzifferbaren eingemeißelten Inschrift und der Zahl 1746. Mit einer Höhe von ungefähr 1,5 m und einer Breite von 1,8 m beträgt der Umfang des Steines 4,8 m.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details

Zeitkategorie 16. Jahrhundert
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Der Stein verschwand bereits völlig unter der Grasnarbe und war nur wenigen Personen bekannt. Im Oktober 1990 gab Bürgermeister H. Schuh die Erlaubnis zur Hebung des Steines. Wegen der Größe und des Gewichtes wurde dann aber von einer Verlagerung abgesehen und der Stein wurde am Standort belassen. Paula Pasching, die gegenüber wohnt, erzählte 1989, dass ihr Vater (geb. 1894) den Stein in jungen Jahren - in den zwanziger Jahren vermutlich - am Faschingsdienstag mit einigen Burschen aus dem Ort etwas weiter westlich von der Straße weg verschoben hatte, da dieser die Karren bei der Fahrt behinderte. In den folgenden Jahren wurde der Kohlbach reguliert, der Kanal gebaut und der Weg neu angelegt. Im Banntaiding- und Rechtsbuch der Herrschaft Falkenberg aus dem Jahre 1566 wird in der Grenzbeschreibung ein Stein erwähnt, der am Lausereck gelegen ist und die Grenze markiert hat. Weiters heißt es 'er ist verrunnen', womit eine Verlagerung durch den Kohlbach gemeint sein könnte.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)




Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Alexandra Leeb, Die Flurdenkmale im Straßertal. Straß 1993.

Horst Niedermair
Datum der Erfassung 2011-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2011-01-01
letzter Bearbeiter Horst Niedermair

Standort

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.