Spielplatzstein

Gedenktafeln, -steine an Objekten oder freistehendErinnerungsmalePersonengedenkmale

Gemeinde: Sierndorf

Zeitkategorie: 20. Jahrhundert, 2. Hälfte

Chronik:

Der Gedenkstein erinnert an die Errichtung des Kinderspielplatzes sowie an die Zeit von Heinrich Hochfelsner als Ortsvorsteher 1990 – 2005.

Beschreibung:

Der Granitstein ist ein roh behauener monolithischer Block, die Inschrift ist auf einer geglätteten Fläche eingraviert.

Details

Gemeindename Sierndorf
Gemeindekennzahl 31226
Ortsübliche Bezeichnung Spielplatzstein
Objektkategorie 1611 ( Gedenktafeln, -steine an Objekten oder freistehend | Erinnerungsmale | Personengedenkmale)

Katastralgemeinde Unterhautzental -- GEM Sierndorf
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 701/2
Ortschafts- bzw. Ortsteil Unterhautzental
Straße und Hausnummer bzw. Flurname vor Haus Nr. 1
Längengrad 16.141989
Breitengrad 48.434386

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 0.75
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 0.8
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m) 0.8
gemessen od. geschätzt gemessen

Zustandsklassifizierung sehr gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Der Granitstein ist ein roh behauener monolithischer Block, die Inschrift ist auf einer geglätteten Fläche eingraviert.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details

Zeitkategorie 20. Jahrhundert, 2. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Der Gedenkstein erinnert an die Errichtung des Kinderspielplatzes sowie an die Zeit von Heinrich Hochfelsner als Ortsvorsteher 1990 – 2005.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)



Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen

DI. Harald Butter
Datum der Erfassung 2011-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2011-01-01
letzter Bearbeiter DI. Harald Butter

Standort

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.