Burgfriedensstein

RechtsdenkmälerHoheitsrechtsdenkmälerBurgfried-, Asyl-, Bann-, Freiungs-, Geleit- und Zehentsteine

Gemeinde: Drosendorf-Zissersdorf

Zeitkategorie: 17. Jahrhundert, 1. Hälfte

Chronik:

Dieser Burgfriedensstein wurde, wie einige seiner Art, 1612-1618 vom Steinmetz Gregor Mägerl hergestellt und zur Markierung der Abgrenzung der Gerichtsbarkeit der Stadt Drosendorf von den umliegenden Herrschaften aufgestellt. Während die äußeren Grenzsteine einfach gehalten waren (siehe auch Objekte 151 und 152), waren die bei den Stadteingängen als Tabernakelpfeiler (Objekt 161) prachtvoll ausgestaltet. Der hier vorgestellte Burgfriedensstein markierte die Grenze der Stadt Drosendorf zu Autendorf. Er wurde zur Untersuchung 2011 von Gerhard Trimmel teilweise freigelegt, eine Aufstellung konnte nicht vorgenommen werden. Zu ergänzen sei hier noch, dass dieser Stein nicht an der heutigen Grenze der Katastralgemeinden Autendorf/Drosendorf Stadt liegt, sondern ca. 30 m südlich davon, jedoch direkt an einer Wegkreuzung.

Beschreibung:

Verlässt man Autendorf in Richtung Robesgraben (Fußweg nach Drosendorf; heute Rundwanderweg 633, Thaya-Taffa-Wild), so stößt man dort, wo der Güterweg in den Wald führt, bei einer Wegkreuzung auf eine mächtige Eiche mit rot-weiß-roter Wegmarkierung. Wo der Stamm der nordöstlichen Seite im Bodenbereich in kräftige Wurzeln übergeht, entdeckt man unter Gestrüpp einen schräg herausragenden bearbeiteten Sandsteinblock.

Details

Gemeindename Drosendorf-Zissersdorf
Gemeindekennzahl 31104
Ortsübliche Bezeichnung Burgfriedensstein
Objektkategorie 1314 ( Rechtsdenkmäler | Hoheitsrechtsdenkmäler | Burgfried-, Asyl-, Bann-, Freiungs-, Geleit- und Zehentsteine)

Katastralgemeinde Autendorf -- GEM Drosendorf-Zissersdorf
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 201
Ortschafts- bzw. Ortsteil Autendorf
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Güterweg zum Robesgraben, ca. 1 km südwestlich von Autendorf
Längengrad 15.60759
Breitengrad 48.86257

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 0.4
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 0.29
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m) 0.14
gemessen od. geschätzt gemessen

Zustandsklassifizierung sanierungsbedürftig
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen
Stein ausgraben und aufstellen, Schrift leserlich nachziehen.

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Verlässt man Autendorf in Richtung Robesgraben (Fußweg nach Drosendorf; heute Rundwanderweg 633, Thaya-Taffa-Wild), so stößt man dort, wo der Güterweg in den Wald führt, bei einer Wegkreuzung auf eine mächtige Eiche mit rot-weiß-roter Wegmarkierung. Wo der Stamm der nordöstlichen Seite im Bodenbereich in kräftige Wurzeln übergeht, entdeckt man unter Gestrüpp einen schräg herausragenden bearbeiteten Sandsteinblock.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details Der Grenzstein wurde vom Baum umgedrückt und befindet sich teilweise unter dem Stamm/Wurzelbereich. Deutlich ist die vierkantige quaderförmige Basis erkennbar, auf der, leicht zurückspringend, der einst oben halbbogig abgerundete sichtbare Teil der Markierung der Drosendorfer Freiheit ansetzt (siehe auch Objekt 152). Ein Teil des Sandsteins ist abgebrochen, der Rest zum Großteil mit Moos bedeckt. Auf der der Erde zugewandten Seite des Grenzsteins ist eine Inschrift erstastbar, allerdings nicht lesbar.

Zeitkategorie 17. Jahrhundert, 1. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Dieser Burgfriedensstein wurde, wie einige seiner Art, 1612-1618 vom Steinmetz Gregor Mägerl hergestellt und zur Markierung der Abgrenzung der Gerichtsbarkeit der Stadt Drosendorf von den umliegenden Herrschaften aufgestellt. Während die äußeren Grenzsteine einfach gehalten waren (siehe auch Objekte 151 und 152), waren die bei den Stadteingängen als Tabernakelpfeiler (Objekt 161) prachtvoll ausgestaltet. Der hier vorgestellte Burgfriedensstein markierte die Grenze der Stadt Drosendorf zu Autendorf. Er wurde zur Untersuchung 2011 von Gerhard Trimmel teilweise freigelegt, eine Aufstellung konnte nicht vorgenommen werden. Zu ergänzen sei hier noch, dass dieser Stein nicht an der heutigen Grenze der Katastralgemeinden Autendorf/Drosendorf Stadt liegt, sondern ca. 30 m südlich davon, jedoch direkt an einer Wegkreuzung.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)





Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Ratsprotokolle von Drosendorf, Codex B 1, 1602-1609 (nach Isfried Franz: Maria Schnee, 1949). Schüler als Heimatforscher: Bildstöcke und Wegkreuze in der Stadtgemeinde Drosendorf-Zissersdorf', 1988“.

Ulfhild Krausl u. Franz Tades
Datum der Erfassung 2011-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2011-01-01
letzter Bearbeiter Ulfhild Krausl u. Franz Tades

Standort

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.