Burgfriedensstein

RechtsdenkmälerHoheitsrechtsdenkmälerBurgfried-, Asyl-, Bann-, Freiungs-, Geleit- und Zehentsteine

Gemeinde: Drosendorf-Zissersdorf

Zeitkategorie: 17. Jahrhundert, 1. Hälfte

Chronik:

Dieser Stein ist einer der sogenannten Burgfriedenssteine. Sie wurden vom Steinmetz Gregor Mägerl geschaffen und auf Beschluss der Räte der Stadt Drosendorf 1618 errichtet und dienten der Abgrenzung des Burgfriedensbereiches (der Gerichtsbarkeit) der Stadt Drosendorf gegen andere Herrschaften. Dieser Stein grenzte die 'Drosendorfer Freiheit' gegen Wolfsbach ab.

Beschreibung:

Folgt man von Wolfsbach dem Güterweg Richtung Rotes Kreuz und Altstadt (Wanderweg 630, E8) und zweigt nach ca. 1,3 km nach links (Südwesten) in einen Güterweg Richtung Thumeritzbach ab, so erreicht man nach rund 400 m den Waldrand. Geht man die erste Kurve in den Wald hinein, so entdeckt man nach ca. 50 m auf der linken Seite einen ca. 50 cm hohen quaderförmigen Stein mit einem rundbogigen Abschluss der Seitenflächen und einer Inschrift auf der Vorderseite.

Details

Gemeindename Drosendorf-Zissersdorf
Gemeindekennzahl 31104
Ortsübliche Bezeichnung Burgfriedensstein
Objektkategorie 1314 ( Rechtsdenkmäler | Hoheitsrechtsdenkmäler | Burgfried-, Asyl-, Bann-, Freiungs-, Geleit- und Zehentsteine)

Katastralgemeinde Drosendorf Stadt -- GEM Drosendorf-Zissersdorf
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 987/867/241
Ortschafts- bzw. Ortsteil Drosendorf - Stadt
Straße und Hausnummer bzw. Flurname bei Grst.Nr. 867 u. 241 Grenzpunkt DR-Stadt u. Wolfsbach
Längengrad 15.64667
Breitengrad 48.85616

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 0.45
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 0.28
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m) 0.2
gemessen od. geschätzt gemessen

Zustandsklassifizierung gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen
Inschrift wäre nachzuziehen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Folgt man von Wolfsbach dem Güterweg Richtung Rotes Kreuz und Altstadt (Wanderweg 630, E8) und zweigt nach ca. 1,3 km nach links (Südwesten) in einen Güterweg Richtung Thumeritzbach ab, so erreicht man nach rund 400 m den Waldrand. Geht man die erste Kurve in den Wald hinein, so entdeckt man nach ca. 50 m auf der linken Seite einen ca. 50 cm hohen quaderförmigen Stein mit einem rundbogigen Abschluss der Seitenflächen und einer Inschrift auf der Vorderseite.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details Auf der Vorderseites des Steines ist folgende Inschrift erkennbar: 16.18 STADT.DRO SENDORF. BVRGFRID Z (oder) 7 Letzteres könnte der Buchstabe Z oder die Zahl 7 oder auch ein Steinmetzzeichen sein.

Zeitkategorie 17. Jahrhundert, 1. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Dieser Stein ist einer der sogenannten Burgfriedenssteine. Sie wurden vom Steinmetz Gregor Mägerl geschaffen und auf Beschluss der Räte der Stadt Drosendorf 1618 errichtet und dienten der Abgrenzung des Burgfriedensbereiches (der Gerichtsbarkeit) der Stadt Drosendorf gegen andere Herrschaften. Dieser Stein grenzte die 'Drosendorfer Freiheit' gegen Wolfsbach ab.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)



Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Auskunft von Gerhard Trimmel, Zissersdorf Ratsprotokolle von Drosendorf, Codex B 1, 1602-1609 (nach Isfried Franz: Maria Schnee, 1949). Schüler als Heimatforscher: Bildstöcke und Wegkreuze in der Stadtgemeinde Drosendorf-Zissersdorf', 1988“.

Ulfhild Krausl u. Franz Tades
Datum der Erfassung 2011-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2011-01-01
letzter Bearbeiter Ulfhild Krausl u. Franz Tades

Standort

Kommentare

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.