Pranger
Gemeinde: Großrußbach
Zeitkategorie: 17. Jahrhundert
Chronik:
Der Pranger diente früher als Ort zum Justizvollzug. Dazu wurden Missetäter vor der Dorfgemeinschaft an den Pranger gekettet. Zänkische Frauen wurden dazu verurteilt, den am Pranger hängend aufbewahrten Bag(=Zank)stein, durch den Ort zu tragen. Auf der Spitze eines Prangers befand sich oft eine Rolandsstatue, der Name Roland leitet sich vom altdeutschen Wort "Rout", was Recht heißt, her. An den Prangern wurden nur Delikte bestraft, die in den Bereich der niederen Gerichtsbarkeit fielen. Todesstrafen wurden an den Galgen außerhalb der Ortschaften vollstreckt.
Beschreibung:
Abgefasster Pfeiler mit pyramidenartigem Abschluss, an Ringen befestigte Eisenketten. Steinpranger mit quadratischem Sockel auf einer Schrägwiese vor dem Schloss in Karnabrunn.
An der Spitze befinden sich Handschellen/Handfesseln aus Metall.
Details
Gemeindename | Großrußbach |
Gemeindekennzahl | 31205 |
Ortsübliche Bezeichnung | Pranger |
Objektkategorie | 1331 ( Rechtsdenkmäler | Strafrechtsdenkmäler | Pranger und Marktsäulen) |
Katastralgemeinde | Karnabrunn -- GEM Großrußbach |
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer | 110 |
Ortschafts- bzw. Ortsteil | Schlossgrund von Karnabrunn |
Straße und Hausnummer bzw. Flurname | |
Längengrad | 16.3681 |
Breitengrad | 48.46021 |
denkmalgeschützt | nicht geschuetzt |
Höhe (m) | 3.2 |
gemessen od. geschätzt | geschätzt |
Breite (m) | 0.5 |
gemessen od. geschätzt | geschätzt |
Tiefe (m) | 0.5 |
gemessen od. geschätzt | geschätzt |
Zustandsklassifizierung | sanierungsbedürftig |
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös: empfohlene Maßnahmen |
Viel Moos auf den Steinen. |
Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) | Abgefasster Pfeiler mit pyramidenartigem Abschluss, an Ringen befestigte Eisenketten. Steinpranger mit quadratischem Sockel auf einer Schrägwiese vor dem Schloss in Karnabrunn. An der Spitze befinden sich Handschellen/Handfesseln aus Metall. |
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details | Karnabrunn. Pranger, um 1685 - Barock (pillory) Im Ortszentrum des 380-Seelen-Straßendorfes Karnabrunn (Marktgemeinde Grossrussbach, Bezirk Korneuburg) steht am Schlossberg das barocke Schloss von Karnabrunn. Vor dem Schloss im Schlossgarten erhebt sich der mächtige etwa 3,5m hohe barocke Pranger aus Sandstein. Er ruht in 272m SH auf einem quadratischen Grundfundament auf dem ein würfelförmiger Sockel aus geschichteten Sandsteinblöcken aufliegt. Er ist oberhalb dachförmig abgeschrägt. Am Sockel ein quadratischer Säulensockel auf dem sich ein vierseitiger sich leicht nach obenhin verjüngende gefaste Prangersäule erhebt. Die Fasung wird unterhalb durch Zungen begrenzt, der obere Teil der Säule über den Zungen ist achteckig. Die Säule hat an seiner Spitze einen pyramidenförmigen Abschluss. Im oberen Bereich sind Hals- und Handeisen an Ketten am Pranger montiert. Errichter dieser Schandsäule war Reichsgraf Julius Friedrich Bucellini der in seinem Herrschaftsbereich Landgerichts-, Grund-, Orts- und Konskriptionsobrigkeit (Wehrdiensteinberufung) inne hatte. Der Pranger, der oft auch die Funktion einer Marktsäule inne hatte, war stets ein Sinnbild der geistlichen und des weltlichen Rechtes. Der Pranger diente zur Vollstreckung der Niederen Gerichtsbarkeit für damals geringfügige Straftaten. Um den Pranger wurde bei Gerichtsausübung meist eine kleine Holztribüne errichtet auf der die Deliquenten am Pranger mittels eisernen Schandeisen befestigt wurden. Die Verurteilten mussten eine auf Grund ihres Vergehens bestimmte Zeit am Pranger angekettet stehen und konnten vom Pöbel dort verspottet, oft verprügelt und mit verdorbenen Lebensmittel beworfen werden. Es war streng verboten die Angeketteten mit harten Gegenständen zu bewerfen. Wer einmal am Pranger stand galt von nun an als "ehrlos". Eine andere Prangerstrafe war das Tragen einer schweren Steinkugel (Bagstein) die bis zu 18 kg schwer waren. Diese Steinkugeln musste der Verurteilte eine bestimmte Zeit durch den Ort tragen. Liess er den Stein unterwegs fallen, wurde ihm eine zusätzliche Strafe noch zusätzlich verhängt - entweder eine Geldstrafe oder auch ein verlängerter Weg durch den Ort. Kaiser Josef II. liess Pranger und Galgen 1787 abschaffen und durch professionelle Gerichte ersetzen. Nach dem Tod des Kaisers wurde die Prangerstrafe mancher Orts wieder ausgeübt - zum Gaudium der Bevölkerung. Pranger gab es praktisch in ganz Europa - sogar in Brasilien, China, Japan und Korea. Erstellt von Alexander Szep (Link: https://www.flickr.com/photos/112388998 @N03/49573762968/in/album-72157639720943726), überarbeitet von Paul Gepp. |
Zeitkategorie | 17. Jahrhundert |
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) | Der Pranger diente früher als Ort zum Justizvollzug. Dazu wurden Missetäter vor der Dorfgemeinschaft an den Pranger gekettet. Zänkische Frauen wurden dazu verurteilt, den am Pranger hängend aufbewahrten Bag(=Zank)stein, durch den Ort zu tragen. Auf der Spitze eines Prangers befand sich oft eine Rolandsstatue, der Name Roland leitet sich vom altdeutschen Wort "Rout", was Recht heißt, her. An den Prangern wurden nur Delikte bestraft, die in den Bereich der niederen Gerichtsbarkeit fielen. Todesstrafen wurden an den Galgen außerhalb der Ortschaften vollstreckt. |
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher) |
Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen | Dehio Niederösterreich, nördlich der Donau Seite 489. Alexander Szep in https://www.flickr.com. |
Datum der Erfassung | 2013-01-01 |
Datum der letzten Bearbeitung | 2024-11-05 |
letzter Bearbeiter | Paul Gepp |