Pranger

RechtsdenkmälerStrafrechtsdenkmälerPranger und Marktsäulen

Gemeinde: Seefeld-Kadolz

Zeitkategorie: 17. Jahrhundert, 1. Hälfte

Chronik:

Gemeindechronik 1607/1874

Beschreibung:

MARKT GERECHTIGKEIT DER GEMEINDE SEEFELD 1874

Details

Gemeindename Seefeld-Kadolz
Gemeindekennzahl 31042
Ortsübliche Bezeichnung Pranger
Objektkategorie 1331 ( Rechtsdenkmäler | Strafrechtsdenkmäler | Pranger und Marktsäulen)

Katastralgemeinde Seefeld -- GEM Seefeld-Kadolz
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 1298/1
Ortschafts- bzw. Ortsteil Seefeld
Straße und Hausnummer bzw. Flurname
Längengrad 16.17489
Breitengrad 48.7173

denkmalgeschützt geschuetzt

Höhe (m) 5
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 0.7
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m) 0.7
gemessen od. geschätzt gemessen

Zustandsklassifizierung sehr gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) MARKT GERECHTIGKEIT DER GEMEINDE SEEFELD 1874
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details Klobiges zweistufiges quadratisches Postament, darauf ein Quader mit Ritzverzierung. Es folgt ein achtseitiger Schaft,der sich nach oben zu verjüngt. Den Abschluß bildet ein schön profiliertes oberes Gesims, ein achtseitiger Pyramidenstumpf mit einem Pinienzapfen.

Zeitkategorie 17. Jahrhundert, 1. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Gemeindechronik 1607/1874
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher) Geschichte: Die Pranger sind ein Zeichen der Gerichtsbarkeit, die den Städten und Märkten übertragen war oder welche die Grundherrschaft in einem Orte ausübte. Sie waren aber auch das Zeichen der Marktfreiheit und der Marktgerichtsbarkeit, darum wurde an Markttagen auch ein Schwert an den Pranger befestigt. Unser Pranger stammt aus dem 17. Jahrhundert. Nach dem Tod des letzten Kuenringers Hans Lasla 1594, entstand ein Rechtsstreit zwischen Hans Wilhelm von Schönkirchen, der das Gut von der Witwe erworben hatte und den Markgraf von Brandenburg, der das Lehen als sein Eigentum einklagte. Aus dem umfangreichen Briefwechsel darüber geht unter anderem hervor:'Die Brandenburgischen Lehenabgesandten ließen am 4. 9. 1607 auf den bestehenden Pranger eine hölzerne Hand mit einem Schwert (schwarz und weiß gemalt) aufstecken und ausrufen,den Markt würden nun die Brandenburger und nicht Hans Wilhelm von Schönkirchen abhalten.“ Weiters steht in der Chronik der Familie Albrecht im Jahre 1874:„Wurde diese Marktseile gesetzt, die was von Steinmetz nur samt Aufstellung 70 fl. kostete.“ Gemeint ist die Renovierung unter dem Gemeindevorstand Franz Lang, welcher in der unteren Ecke der beschrifteten Sockelseite als F. Lang, Bügst. (Abkürzung für Bürgermeister)eingraviert ist. Welchen Wert entsprachen die 70 Gulden? Ein Vergleich dazu -der Wein war 1874 an Qualität gut aber gering an Menge und kostete pro Eimer 10 - 11 Gulden. Die Renovierung kostete demnach 7 Eimer Wein. 1988 wurde der Pranger von der Gemeinde mit einem Kostenaufwand von S 50.000.-- renoviert und die im Jahre 1970 angebrachte Waage durch die nachweislich bestandene Schwerthand ersetzt.


Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Gemeindechronik

Horst Beer
Datum der Erfassung 1986-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 1986-01-01
letzter Bearbeiter Horst Beer

Standort

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.