Hochwassermarkierung

RechtsdenkmälerHistorische GrenzsteineWasserstandsmarken und Haimstöcke

Gemeinde: Poysdorf

Zeitkategorie: 19. Jahrhundert, 1. Hälfte

Chronik:

Dieser Hochwasserstandsanzeiger erinnert an das Hochwasser des Jahres 1814 in Walterskirchen. Das Wasser erreichte eine Höhe von 1 bis 1,5 m.

Beschreibung:

Darstellung eines menschlichen Kopfes in einem Kalksandstein in der Südostecke des Wohnhauses.

Details

Gemeindename Poysdorf
Gemeindekennzahl 31644
Ortsübliche Bezeichnung Hochwassermarkierung
Objektkategorie 1326 ( Rechtsdenkmäler | Historische Grenzsteine | Wasserstandsmarken und Haimstöcke)

Katastralgemeinde Walterskirchen -- GEM Poysdorf
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 102
Ortschafts- bzw. Ortsteil Walterskirchen
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Bahnhofstraße 11
Längengrad 16.67284
Breitengrad 48.65257

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 0.6
gemessen od. geschätzt geschätzt
Breite (m)
gemessen od. geschätzt --
Tiefe (m)
gemessen od. geschätzt --

Zustandsklassifizierung gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Darstellung eines menschlichen Kopfes in einem Kalksandstein in der Südostecke des Wohnhauses.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details

Zeitkategorie 19. Jahrhundert, 1. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Dieser Hochwasserstandsanzeiger erinnert an das Hochwasser des Jahres 1814 in Walterskirchen. Das Wasser erreichte eine Höhe von 1 bis 1,5 m.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)



Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Ersterfasser Schreiber Johanna/Vrchovsky-Cerveny Reinhard, 2012

Chronik der Pfarre Walterskirchen

Datum der Erfassung 2012-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2020-10-21
letzter Bearbeiter Georg Wlaschitz

Standort

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.