Raaberkreuz Neukirchen, Tabernakelpfeiler

Religiöse KleindenkmälerBildstöckePfeiler- und Säulenbildstöcke

Gemeinde: Brunn an der Wild

Zeitkategorie: 16. Jahrhundert, 2. Hälfte

Chronik:

k.A.

Beschreibung:

Auf einem Feldweg westlich von Neukirchen steht dieser Tabernakelpfeiler. Die Inschrift lautet: 'SAG.GOT.DEM.HERN.LOB. UND.DANK.DAS.RAB: WIDER.KUMEN: IN.DER.KRISTEN.HAND. DEN.29.MARCI.IM.1.5.9.8. JAR.NEYKIRCHEN.

Details

Gemeindename Brunn an der Wild
Gemeindekennzahl 31102
Ortsübliche Bezeichnung Raaberkreuz Neukirchen, Tabernakelpfeiler
Objektkategorie 1531 ( Religiöse Kleindenkmäler | Bildstöcke | Pfeiler- und Säulenbildstöcke)

Katastralgemeinde Neukirchen -- GEM Brunn an der Wild
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 183
Ortschafts- bzw. Ortsteil Neukirchen
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Neukirchen
Längengrad 15.54634
Breitengrad 48.68433

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 3
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 0.75
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m) 0.75
gemessen od. geschätzt gemessen

Zustandsklassifizierung sanierungsbedürftig
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen
neu verputzen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Auf einem Feldweg westlich von Neukirchen steht dieser Tabernakelpfeiler. Die Inschrift lautet: 'SAG.GOT.DEM.HERN.LOB. UND.DANK.DAS.RAB: WIDER.KUMEN: IN.DER.KRISTEN.HAND. DEN.29.MARCI.IM.1.5.9.8. JAR.NEYKIRCHEN.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details k.A.

Zeitkategorie 16. Jahrhundert, 2. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) k.A.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher) k.A.






Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Bildstockwanderungen, Autor: Johann Rotter

Sabine Mann
Datum der Erfassung 2011-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2011-01-01
letzter Bearbeiter Sabine Mann

Standort

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.