Pranger
RechtsdenkmälerStrafrechtsdenkmälerPranger und Marktsäulen
Gemeinde: Traismauer
Zeitkategorie: 17. Jahrhundert, 1. Hälfte
Chronik:
Ein Pranger ist das Zeichen der Landgerichtsbarkeit, die in Gemeinlebarn von 1278 bsi 1712 ausgeübt wurde. Das Wort Pranger bezeichnet eine Säule aus Stein oder Holz, an der ein Verurteilter mit einem Halseisen festgehalten und dem Spott der Umgebung ausgeliefert war.
Beschreibung:
Eine gemauerte Säule auf einem niederen Sockel. An der Vorderfront ist eine Steinkugel (Bagstein) und zwei Befestigungsschließen angebracht. Die Säulenseiten sind gekehlt. Auf der flachen Abdeckung steht ein Doppelkreuz (möglicher Hinweis auf die Herrschaft des Erzstiftes Salzburg)
Details
Gemeindename | Traismauer |
Gemeindekennzahl | 31943 |
Ortsübliche Bezeichnung | Pranger |
Objektkategorie | 1331 ( Rechtsdenkmäler | Strafrechtsdenkmäler | Pranger und Marktsäulen) |
Katastralgemeinde | Gemeinlebarn -- GEM Traismauer |
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer | |
Ortschafts- bzw. Ortsteil | |
Straße und Hausnummer bzw. Flurname | |
Längengrad | 15.80573 |
Breitengrad | 48.34026 |
denkmalgeschützt | geschuetzt |
Höhe (m) | 2.8 |
gemessen od. geschätzt | geschätzt |
Breite (m) | 1 |
gemessen od. geschätzt | geschätzt |
Tiefe (m) | 1 |
gemessen od. geschätzt | geschätzt |
Zustandsklassifizierung | sehr gut |
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös: empfohlene Maßnahmen |
Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) | Eine gemauerte Säule auf einem niederen Sockel. An der Vorderfront ist eine Steinkugel (Bagstein) und zwei Befestigungsschließen angebracht. Die Säulenseiten sind gekehlt. Auf der flachen Abdeckung steht ein Doppelkreuz (möglicher Hinweis auf die Herrschaft des Erzstiftes Salzburg) |
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details | An dieser Prangersäule hat sich noch der sog. "Bagstein" erhalten. Er ist an der straßenseitigen Säulenfront im oberen Drittel befestigt. Der Bagstein, eine schwere Steinkugel, musste von streitenden Frauen durch den Ort getragen werden. Eiserne Fesseln, Fußschließen und Ketten dienten zum Festhalten der Delinquenten. |
Zeitkategorie | 17. Jahrhundert, 1. Hälfte |
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) | Ein Pranger ist das Zeichen der Landgerichtsbarkeit, die in Gemeinlebarn von 1278 bsi 1712 ausgeübt wurde. Das Wort Pranger bezeichnet eine Säule aus Stein oder Holz, an der ein Verurteilter mit einem Halseisen festgehalten und dem Spott der Umgebung ausgeliefert war. |
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher) |